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Gegen Mindestabstände für Windräder in NRW – Akzeptanz durch genossenschaftliche Modelle stärken!

  • 01.02.2021
  • Pressemitteilungen
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Düsseldorf. „Es gibt keine Belege dafür, dass Mindestabstände die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen – daher lehnen wir Pläne der NRW-Landesregierung zur Einführung solcher Mindestabstände ab.“ Das unterstreicht Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. „Studien zeigen im Gegenteil sogar, dass viele Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, diese sehr positiv bewerten.“

In einer ausführlichen Stellungnahme wendet sich der Genossenschaftsverband gegen einen aktuellen Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung, laut dem Windkraftanlagen nur noch mit einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebieten gebaut werden dürften. Die Landesregierung begründet dies mit einem vermeintlichen Akzeptanzverlust der Windenergie. „In Wirklichkeit wünscht sich ein Großteil der Menschen einen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland“, unterstreicht Götz.

So kam die Agentur für Erneuerbare Energie in ihrer jährlichen Akzeptanzumfrage aus dem Dezember 2020, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov, zu dem Ergebnis, dass 86 Prozent der Befragten eine stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien in Deutschland befürworten.

Eine aktuelle Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land e. V. aus dem November 2020 zeigt zudem, dass 83 Prozent der Befragten – fünf Prozentpunkte mehr als bei der Vorjahresumfrage –, in deren direktem Wohnumfeld sich eine Windenergieanlage befindet, mit den Anlagen „eher“ oder „voll und ganz“ einverstanden sind.

Eine Studie, veröffentlicht im Juli 2020 und durchgeführt vom Think Tank Agora Energiewende, zeigt Wege auf, wie sich die Zufriedenheit der Menschen mit Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft weiter erhöhen lässt. Gut zwei Drittel der Befragten sind demnach überzeugt, dass die Akzeptanz steigt, wenn sich die Betroffenen finanziell an einem Projekt beteiligen können oder wenn Unternehmen aus der Region an der Umsetzung beteiligt sind und dadurch partizipieren können.

Bürgerenergie-Genossenschaften bieten direkte Teilhabe an lokaler und regionaler Wertschöpfung. Bundesweit sind 843 solcher Genossenschaften mit 200.000 Mitgliedern unter dem Dach des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) organisiert, 349 davon sind Mitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen. In Nordrhein-Westfalen haben 90 dieser Energiegenossenschaften ihren Sitz. Bürger*innen investieren in diesen Unternehmungen in der Rechtsform „eG“ gemeinsam in Projekte, die sie zusammen mit Unternehmen, Banken, Handwerk und Projektierern vor Ort und in der Region realisieren.

Stellungnahme des Genossenschaftsverbandes zum Herunterladen

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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