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Fataler Irrweg: Finanzministerium will Steuerfreiheit für Bildungsangebote einschränken

  • 30.07.2019
  • Pressemitteilungen
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Genossenschaftsverband kritisiert geplante Änderungen im Jahressteuergesetz 2019

Neu-Isenburg. Künftig sollen Bildungsleistungen unter Umständen komplett besteuert werden. Das steht im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2019. Am Mittwoch beschäftigt sich das Bundeskabinett damit. Die Besteuerung wäre fatal für den Wirtschaftsstandort Deutschland, für den gut aus- und konsequent weitergebildete Fachkräfte der entscheidende Standortvorteil im internationalen Wettbewerb sind.

Unter der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sind zahlreiche Änderungen in mehreren Steuergesetzen beabsichtigt. Auszumachen sind so manche unscheinbar wirkende, aber folgenreiche Detailänderungen. Der Genossenschaftsverband kritisiert vor allem die geplante Änderung im Bereich der Steuerfreiheit von Sozial- und Bildungsleistungen. Konkret hieße das: Ab 2020 müssten selbst gemeinnützige Einrichtungen und Berufsverbände Umsatzsteuer auf ihre Bildungsangebote erheben. Bislang waren diese von der Umsatzsteuer befreit.

Dazu der Vorstandsvorsitzende Ralf W. Barkey: „Uns ist es wichtig, den Bildungsstandort Deutschland auch in Zukunft attraktiv zu halten und die vorhandenen Ressourcen effektiv zu nutzen. Eine Verteuerung von Bildungsleistungen wäre daher fatal – gerade vor dem Hintergrund der erst gestarteten Bemühungen der Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, die berufliche Bildung in Deutschland deutlich auszubauen. Wir halten es für dringend notwendig, neben der Akademisierung, insbesondere das erfolgreiche Modell der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland wieder stärker zu forcieren, um das volle Potential zu schöpfen.“

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. vertritt die Interessen von mehr als 2600 Genossenschaften in 14 Bundesländern vertritt. Eine wesentliche Aufgabe ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsgenossenschaften. Diese Aufgabe leistet der Verband durch die ihm angeschlossene GenoAkademie sowie drei weiterer Bildungseinrichtungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um die Aus- und Weiterbildung von Auszubildenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genossenschaftsbanken.

Der Genossenschaftsverband plädiert dafür, die vorhandenen finanziellen Spielräume zuvorderst für strukturelle Steuerreformen und Steuerentlastungen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen – zu nutzen, die das wirtschaftliche Klima in Deutschland befördern. Steuerpolitik sollte auch immer als Teil der Standortpolitik verstanden werden. Gerade weil Deutschland in der Rangliste der wettbewerbsfähigsten Volkwirtschaften erneut zurückgefallen ist und nunmehr nur noch Platz 17 (Vorjahr: 15) belegt. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, da die Bundesrepublik noch 2014 auf dem sechsten Platz lag. Barkey weiter: „Deutschland droht immer weiter ins Hintertreffen zu geraten. Deshalb bedarf es, um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität unserer Volkwirtschaft zu erhöhen, eines modernen, investitionsfreundlichen Unternehmenssteuerrechts, das finanzielle Freiräume für Wachstum schafft und die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördert.“

Bisher sind Leistungen von privatrechtlichen Bildungseinrichtungen umsatz- und gewerbesteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die Leistung auf einen Beruf oder auf eine Prüfung vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbereitet. Das Bescheinigungsverfahren soll abgeschafft werden. Auch diese Änderung weist der Genossenschaftsverband mit Nachdruck zurück, weil es über Jahre zu einer unklaren Steuerlast im Nachhinein führen kann.

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