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EU stellt GAP-Pläne vor: Gift für die strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands

  • 04.12.2017
  • Pressemitteilungen

EU-Agrarkommissar Phil Hogan stellte heute die Pläne für eine künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor. Vorstand René Rothe begrüßt die Vorschläge, mehr Ausgestaltungsverantwortung in die Hände der Mitgliedstaaten zu legen. Die Aussagen zu Förderobergrenzen oder betriebsgrößenabhängiger Kappung verstärken dagegen die Sorgen der Agrargenossenschaften in Ostdeutschland.

Hannover – „Als Genossenschaftsverband begrüßen wir ausdrücklich, dass die EU-Kommission die Subsidiarität stärken will.“ Eine betriebsgrößenabhängige Kappung oder Förderobergrenzen dagegen diskriminieren die Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe in den ostdeutschen Bundesländern. „Das ist Gift für die Entwicklung der ländlichen Räume in den strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands“, so René Rothe, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen.

Die ostdeutschen Agrarminister haben Mitte November die notwendige Ausrichtung der GAP für die heimischen Landwirte artikuliert. Gerade im Bereich der Landwirtschaft schaffen Genossenschaften seit jeher nachhaltige Entwicklungsperspektiven für bäuerliche Unternehmen. Sie verbinden auf einzigartige Weise Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung. Agrargenossenschaften mit ihren Mitgliedern stehen als Kooperationsunternehmen unter anderem für Wertschöpfung und Einkommen in der Region, soziale Verantwortung, ein breit gestreutes Eigentum an Boden, geprägt von Mitunternehmertum und demokratischer Beteiligung. „Agrargenossenschaften sind Mehrfamilienbetriebe. Für die kooperative Form der Landwirtschaft werden sie nach wie vor diskriminiert. Das gilt bei den Direktzahlungen oder bei der Förderung von Junglandwirten“, so Rothe.

Hinsichtlich einer möglichen Kompetenzbeschränkung der Europäischen Union erklärt Rothe: „Die Stärkung von Subsidiarität ist positiv, sie entlässt aber niemanden aus der Verantwortung. Die Landwirtschaft in Skandinavien, Deutschland und Südeuropa kann man nicht über einen Kamm scheren. Die Ausgestaltung der Förderung stärker in den Mitgliedstaaten anzusiedeln, trägt dem Rechnung.“ Die „Idee und Praxis der Genossenschaften“, wurde 2016 von der UNESCO in die Liste des Immateriellen Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen. „Diesem Erbe muss in verantwortungsvoller Weise Rechnung getragen werden. Das gilt sowohl für die EU in der Rahmensetzung, als auch für die nationale Ebene in der Umsetzung.“

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

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