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EU-Einlagensicherung reißt Haftung und Kontrolle auseinander

  • 11.10.2017
  • Pressemitteilungen
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Frankfurt. Volksbanken und Raiffeisenbanken sollen für marode Kreditinstitute überall in Europa haften. Das besagt ein Vorschlag zur EU-Einlagensicherung, den EU-Kommissar Valdis Dombrovskis heute veröffentlicht hat. Dieser sieht im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses die Einführung einer sogenannten Einlagen-"Mitversicherung" vor. "Das würde bedeuten, dass auch deutsche Genossenschaftsbanken zahlen müssten, wenn andere europäische Banken in die Krise geraten", kritisiert Ralf W. Barkey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e. V. "Ein solches Vorhaben reißt Haftung und Kontrolle auseinander – zum Schaden solider Genossenschaftsbanken und ihrer Mitglieder."

Zwar sehe Dombrovskis' Vorschlag vor, vor Einführung einer Einlagen-"Mitversicherung" Bilanzrisiken abzubauen. "Der Umfang der notleidenden Kredite bei einigen europäischen Banken ist jedoch so groß, dass ein glaubwürdiger, nachhaltiger Risikoabbau in absehbarer Zeit kaum umsetzbar ist", prognostiziert Barkey. Er weist darauf hin, dass die größeren, von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigten Kreditinstitute in Europa notleidende Kredite in Höhe von insgesamt rund 865 Mrd. Euro in den Bilanzen haben. Das geht aus einer EZB-Statistik per Ende März 2017 hervor. In Deutschland machen die Problemkredite zwar derzeit weniger als 3 Prozent des Kreditvolumens aus. In sechs anderen EU-Ländern beträgt dieser Anteil aber über 10 Prozent. "Auf keinen Fall dürfen die Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Haftung für solche Risiken herangezogen werden", fordert Barkey.

Barkey erinnert daran, dass die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken seit mehr als 80 Jahren über ihre eigene, selbstorganisierte Sicherungseinrichtung verfügen. "Bei uns sind Haftung und Kontrolle eng verknüpft", unterstreicht der Verbandsvorstand. "Die Risiken bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken sind auch deswegen so gering, weil die Sicherungseinrichtung frühzeitig Vorsorgemaßnahmen ergreift, wenn eine Genossenschaftsbank in Schwierigkeiten gerät." Dieses Modell sollten Bankensysteme in anderen EU-Ländern kopieren, schlägt Barkey vor. "Eine erzwungene Vergemeinschaftung darf es nicht geben."

Mehr Informationen auf der Homepage der EU-Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3721_de.htm

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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