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Beschluss zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umsetzen – Mehrfamilienbetriebe chancengleich behandeln!

  • 17.03.2021
  • Pressemitteilungen
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Berlin. Vor der heutigen zweiten Sonderagrarministerkonferenz zur GAP rief der Genossenschaftsverband erneut dazu auf, den nationalen GAP-Strategieplan so auszugestalten, dass Mehrfamilienbetriebe chancengleich behandelt werden. „Es muss sichergesellt werden, dass das Mitglied einer Agrargenossenschaft durch neue Regeln nicht benachteiligt wird, nur weil es sich dazu entschieden hat, Landwirtschaft kooperativ mit anderen zu betreiben“, so Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V..

Die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern haben die chancengleiche Behandlung von Mehrfamilienbetrieben explizit im Beschluss der letzten Sonderagrarministerkonferenz zur GAP im Februar festgehalten. „Nun muss es darum gehen, dass der Beschluss durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernsthaft verfolgt und praxisgerecht umgesetzt wird. Nach einer rechtlichen Prüfung kommen wir zu dem Schluss, dass Mitglieder einer Agrargenossenschaft entsprechend der Anforderungen der EU mit Einzellandwirten vergleichbar sind“, verdeutlicht Marco Schulz.

Nach Einschätzung des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V. verfügen Mitglieder einer Agrargenossenschaft über vergleichbare Rechte und Pflichten wie Einzellandwirte. Damit kann – den politischen Willen vorausgesetzt – Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen zur Degression, zur Umschichtung und zusätzlichen Förderung der ersten Hektar sowie der Junglandwirteförderung auf der Ebene der Mitglieder einer Agrargenossenschaft und vergleichbaren Mehrfamilienbetrieben umsetzen. Damit würde die Politik der Anerkennung genossenschaftlicher Strukturen in Deutschland gerecht.

Die Einschätzung des Genossenschaftsverbandes steht Ihnen nachfolgend in einer Kurzfassung und einer Langfassung zum Download bereit.

Der Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz zur GAP vom 05. Februar 2021 sieht vor, dass bei der Erarbeitung des Nationalen GAP-Strategieplanes und der gesetzlichen Grundlagen, die Mehrfamilienbetriebe in Deutschland chancengleich zu behandeln sind. Der Bund wurde zudem aufgefordert zu prüfen, ob den Formulierungen des Rates der EU (GAP VO Art. 15, 2a) und EU-Parlamentes (GAP VO Art. 9, 2a) bei der Rechtssetzung gefolgt werden kann.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Lisa König-Topf Profil bild
Pressesprecherin Verband

Lisa König-Topf

Bereichsleiterin
Kommiss. Abteilungsleiterin Kommunikationsberatung I (Analyse und Kampagnen)

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