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Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt: Jetzt die Notbremse ziehen!

  • 22.01.2021
  • Pressemitteilungen
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Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. beteiligte sich am schriftlichen Anhörungsverfahren für ein Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt und lehnt das Gesetz mit Blick auf fachliche, sachliche und rechtliche Mängel ausdrücklich ab.

Berlin – „Besser jetzt aus dem Gesetzgebungsverfahren aussteigen, als mit einem handwerklich schlechten Agrarstrukturgesetz die selbst gesteckten Ziele zu konterkarieren und landwirtschaftliche Betriebe zu gefährden“, so Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V. anlässlich der heutigen Abgabe der Stellungnahme des Genossenschaftsverbandes zum Agrarstrukturgesetz.

„Die beste Agrarstrukturpolitik ist die, welche die wirtschaftliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe fördert und unterstützt und damit zu einer Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beiträgt. Werden wie im vorliegenden Gesetzentwurf agrarstrukturelle Gegebenheiten ignoriert, rechtliche Mängel nicht korrigiert und bleiben die Standpunkte derjenigen, die eigentlich Nutznießer des Gesetzes sein sollen, die landwirtschaftlichen Betriebe, unberücksichtigt, so habe ich die große Sorge, dass der Agrarstruktur mit dem Gesetz am Ende eher geschadet wird“, unterstreicht Schulz.

Die mit dem Gesetz geplanten Eingriffe in die vorhandene Wirtschafts- und Agrarstruktur behindern bestehende ortsansässige Betriebe in erheblichem Maße in ihrer nachhaltigen Entwicklung. Die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und die Stabilität des ländlichen Raums bergen die Gefahr erheblicher Strukturbrüche.

Die Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt ist zukunftsweisend aufgestellt, woran unterschiedliche Betriebsformen und -größen, so auch die Agrargenossenschaften, ihren Anteil haben. Das Gesetz lässt dies weitgehend unberücksichtigt und fokussiert einseitig auf eine Landwirtschaft kleiner und mittlerer bäuerlicher Einzelbetriebe. Größere Betriebe werden faktisch benachteiligt – so beispielsweise in den Gesetzesdefinitionen zur marktbeherr­schen­den Stellung, die auf größere Betriebe und insbesondere juristische Personen, die in den Regionen aktiv und verwurzelt sind, abzielen. Das Ziel des Gesetzes könnte sich dabei geradezu ins Gegenteil verkehren und dazu führen, dass landwirtschaftlicher Boden nicht mehr von den örtlich ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben, sondern nur noch von Investoren außerhalb der Region gekauft werden dürfte!

Als kapitalintensive Branche benötigt die Landwirtschaft gleichzeitig auch Kapital, um die landwirtschaftliche Produktion in Sachsen-Anhalt zu stabilisieren. Auch dieser Gegebenheit muss das Gesetz Rechnung tragen. Hier gilt es vor allem, intelligente Lösungen zu finden, wie die Landwirtschaft durch zusätzliches Kapital gestärkt werden kann, gerade um eine zukunftsweisende Agrarstruktur zu sichern.

Positiv bewertet der Genossenschaftsverband den Gesetzentwurf mit Blick auf die Anerkennung der genossenschaftlichen Unternehmensform, die mit ihren Mitgliedern für eine breite Eigentumsstreuung sowie Einkommen und Wertschöpfung in der Region steht. „Wichtig ist, Mitglieder von Agrargenossenschaften den Einzellandwirten nicht nur beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen gleich zu stellen, sondern sie darüber hinaus grundsätzlich als Mitunternehmer in kooperativen Betrieben anzuerkennen“, so Vorstand Schulz.

Bedauerlicherweise wurde mit dem Gesetz die Chance vertan, unklare und unbestimmte Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes aufzulösen, welche Antragsteller und Vollzugsbehörden schon heute vor eine Reihe schwieriger Auslegungsfragen stellen. Unklare Definitionen werden durch weitere unklare Definitionen und widersprüchliche Begrifflichkeiten erläutert. Erheblicher bürokratischer Aufwand und langwierige Gerichtsverfahren sind zu befürchten.

Agrargenossenschaften

Agrargenossenschaften prägen als Mehrfamilien- und kooperative Gruppenbetriebe die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt maßgeblich. Sie bieten vielen Mitgliedern und Beschäftigten einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz – sie beschäftigen fast doppelt so viele Arbeitskräfte je 100 ha wie Einzelunternehmen. Im Bereich der Tierhaltung sind Agrargenossenschaften mit einem überproportional hohen Anteil vertreten. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt.

Agrargenossenschaften sind als mittelständische Unternehmen in ihren Regionen engagiert und unterstützen den Unterhalt oder die Förderung von sozialen und kulturellen Einrichtungen. Als Auftraggeber für örtliche Unternehmen stärken sie regionale Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe. Agrargenossenschaften stehen für demokratische Beteiligung aller Mitglieder sowie für eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft, die eine breite Streuung des Bodeneigentums gewährleistet.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Lisa König-Topf Profil bild
Pressesprecherin Verband

Lisa König-Topf

Bereichsleiterin
Kommiss. Abteilungsleiterin Kommunikationsberatung I (Analyse und Kampagnen)

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