Politische Positionen

Weiterhin Steuerfreiheit für Bildungsangebote

  • 07.11.2019
  • Politische Positionen
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Weiterhin Steuerfreiheit für Bildungsangebote

Die geplante Besteuerung von Bildungsleistungen ist vorerst vom Tisch. Mit einem Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2019 plante die Bundesregierung unter anderem Änderungen für Bildungsleistungen einzuführen. Die Besteuerung wäre fatal für den Wirtschaftsstandort Deutschland gewesen, für den gut aus- und konsequent weitergebildete Fachkräfte der entscheidende Standortvorteil im internationalen Wettbewerb sind.

Dazu der Vorstandsvorsitzende Ralf W. Barkey: „Uns ist es wichtig, den Bildungsstandort Deutschland auch in Zukunft attraktiv zu halten und die vorhandenen Ressourcen effektiv zu nutzen. Eine Verteuerung von Bildungsleistungen wäre daher fatal – gerade vor dem Hintergrund der erst gestarteten Bemühungen der Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, die berufliche Bildung in Deutschland deutlich auszubauen. Wir halten es für dringend notwendig, neben der Akademisierung, insbesondere das erfolgreiche Modell der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland wieder stärker zu forcieren, um das volle Potential zu schöpfen.“

Unter der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat der Finanzausschuss des Bundestages in seiner gestrigen Sitzung zahlreiche Änderungen in mehreren Steuergesetzen verabschiedet. Der Genossenschaftsverband hatte im Laufe des Verfahren vor allem die geplante Änderung im Bereich der Steuerfreiheit von Sozial- und Bildungsleistungen kritisiert. Konkret hätten ab 2020 selbst gemeinnützige Einrichtungen und Berufsverbände Umsatzsteuer auf ihre Bildungsangebote erheben müssen. Bislang waren diese von der Umsatzsteuer befreit.

Der Genossenschaftsverband begrüßt die Entscheidung des Bundestages vorerst keine Änderungen an der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen vorzunehmen und wertet es als Erfolg für den Bildungsstandort Deutschland. Vielmehr plädiert der Verband dafür, die vorhandenen finanziellen Spielräume zuvorderst für strukturelle Steuerreformen und Steuerentlastungen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen – zu nutzen, die das wirtschaftliche Klima in Deutschland befördern. Steuerpolitik sollte auch immer als Teil der Standortpolitik verstanden werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität unserer Volkwirtschaft zu erhöhen, bedarf es eines modernen, investitionsfreundlichen Unternehmenssteuerrechts, das finanzielle Freiräume für Wachstum schafft und die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördert.

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