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Volks- und Raiffeisenbanken im Dialog mit der Aufsicht

Politische Positionen | Veröffentlicht am 10.04.2019

Seit Mitte vergangenen Jahres verantwortet Prof. Dr. Joachim Wuermeling im Bundesbankvorstand die Bankenaufsicht. Auf der Aufsichtsagenda stehen aktuell der Abschluss der Regulierungsvorhaben nach der Finanz- und Eurokrise sowie die Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Bei einem Treffen mit dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. in Frankfurt nutzen Aufsicht und Banker die Gelegenheit, Meinungen und Einschätzungen auszutauschen.

Auf dem Regulierungsfahrplan stehen nun der Abschluss und die Umsetzung der Baseler-Beschlüsse sowie der erleichterten Regeln für kleine und wenig komplexe Institute an, erläutert Prof. Wuermeling im Kreis der Genossenschaftsbanken. Bisher unterliegen regionale Kreditinstitute derselben Regulatorik wie international agierende Banken, obwohl von ihnen keine vergleichbaren Risiken für das Finanzsystem ausgehen. „Wir sind sehr froh, dass die vor einigen Jahren mit der Bundesbank entwickelte Idee für eine Small Banking Box nun kurz vor der Einführung steht", sagt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschafts­verbandes. In der nationalen Gesetzgebung gilt es dann, die konkreten Erleichterungen für kleinere Institute mit risikoarmem Geschäftsmodell möglichst schnell umzusetzen.

Mit dem Abschluss des EU-Bankenpakets erhält die Europäische Bankenaufsicht EBA den Auftrag, innerhalb von zwölf Monaten Regeln für ein vereinfachtes Meldewesen vorlegen. Man werde die Erleichterungsvorschläge, die die Genossenschaftsbanken gemacht haben im Prozess einbringen. Gerade im Meldewesen und bei den Offenlegungspflichten wird es deutliche Reduzierungen geben, so die Einschätzung der Bundesbank. „Die Pflichten im Meldewesen sind unangemessen hoch und fallen bei einem kleinen Institut viel stärker ins Gewicht als bei einer Großbank“, so Barkey.

Einen kurzfristigen Abschluss der Bankenunion durch ein Einlagensicherungssystem in Europa sieht zwar im Moment niemand, aber sobald die politischen Institutionen nach der Europawahl aufgestellt sind, wird der Dialog intensiv weitergeführt werden. Davon zeigt sich auch der ehemalige EU-Parlamentarier Wuermeling überzeugt. Aus Sicht der Genossenschaftsbanken darf in dieser Frage Haftung und Kontrolle nicht voneinander getrennt werden. Anderenfalls setzt eine Vergemeinschaftung von Risiken Fehlanreize. Es ist nachvollziehbar, dass die EU verhindern will, dass noch einmal Steuerzahler für eine Bankenpleite aufkommen müssen. Dafür muss jedoch zunächst das „Too big to fail“-Problem überzeugend gelöst werden.

Mit Blick auf die Aufsichtspraxis verdeutlicht Prof. Wuermeling die immer stärker prägende Digitalisierung. Daten stehen immer schneller zur Verfügung. Die Art und Menge von Informationen steigt. Die Fragen, welche Daten man betrachtet und welche Instrumente in der Bankenaufsicht zukünftig benötigt werden, stehen ganz vorne an und werden die Zusammenarbeit mit den Banken verändern. Die Bundesbank begrüßt den offenen und partnerschaftlichen Austausch mit den Genossenschaftsbanken, so Wuermeling. „Es ist gut, dass wir frühzeitig und regelmäßig miteinander sprechen. Der enge Dialog mit der Bundesbank ist uns sehr wichtig. Die Themen aus der Sicht des jeweils anderen zu betrachten und zu wissen, was ihn beschäftigt, ist die Basis, um den anderen zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu finden“, so Barkey.

Ansprechpartner
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Pressesprecher Verband
Daniel Illerhaus
Bereich Kommunikation & Change
Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik
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