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Politik-Update: Proportionale Regulierung für risikoarme Regionalbanken: Neue Vorschläge setzen an der richtigen Stelle an

Politische Positionen | Veröffentlicht am 28.11.2017

Regeln für international operierende Großbanken überfordern kleinere Banken. Sie sind unverhältnismäßig und stellen einen Hauptgrund für die vermehrten Fusionen unter kleineren, regionalen Kreditinstituten wie den deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken dar.

2016 legte die EU-Kommission Vorschläge für eine verhältnismäßigere Regulierung von kleineren Banken vor, die aber aus Sicht der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken deutlich zu kurz greifen. Weitergehende Ansatzpunkte, wie sich die regulatorische Belastung von kleinen, risikoarmen Banken reduzieren ließe, wurden in der Zwischenzeit unter anderem von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ins Gespräch gebracht. Eine weitere sinnvolle Diskussionsgrundlage stellt der nun vom EU-Abgeordneten Peter Simon vorgestellte Bericht zur Anpassung der Kapitalrichtlinie (CRR/CRD IV) dar.

Die wichtigsten Vorschläge im Einzelnen:

  • Als Kriterium für die Einstufung als kleine Bank soll eine Bilanzsumme von 1,5 Mrd. Euro gelten, die in Abhängigkeit vom Bruttoinlandsprodukt eines Landes durch die nationale Aufsicht erhöht werden kann. In Deutschland würden Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu etwa 4,8 Mrd. Euro in diese Kategorie fallen. Bei der Einstufung soll auch der Risikogehalt des Geschäftsmodells berücksichtigt werden. Dadurch würde vorausichtlich ein großer Teil der deutschen Regionalbanken von deutlich zu hohem bürokratischem Aufwand entlastet. Sinnvoll ist hier insbesondere der Ansatz, nicht nur die Bilanzsumme, sondern auch das Geschäftsmodell als Kriterium für die Frage heranzuziehen, ob eine Bank von regulatorischen Erleichterungen profitieren kann.
  • Mehr Verhältnismäßigkeit im Meldewesen soll durch eine zentrale Sammelstelle für alle Meldeanforderungen erreicht werden, und die europäische Bankenaufsicht EBA soll für Vereinfachungen bei Meldewesen und Datenerhebung zu sorgen. Dazu gehört auch die vereinfachte Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio). Für kleine und wenig komplexe Institute ergäbe sich ein deutlicher geringerer Aufwand.
  • Die bestehenden Offenlegungspflichten sollen überarbeitet werden. Der hohe Aufwand für einen Offenlegungsbericht ist für regionale Genossenschaftsbanken nicht nachvollziehbar, da sich dieser Bericht ausdrücklich an Kapitalmarktinvestoren richtet. Hier greifen jedoch die Empfehlungen Simons zu kurz, die Offenlegungspflichten nur zu reduzieren. Sinnvoll wäre es, kleine Institute, die nicht kapitalmarktorientiert sind, komplett von den Offenlegungsanforderungen freizustellen.
  • Erleichterungen bei den Vergütungsregeln sieht der Simon-Bericht nicht vor, obwohl diese für kleine Banken unnötig komplex und bürokratisch gestaltet sind. Die Vergütungsregeln zielen auf eine Bonuspolitik ab, die bei kleinen, risikoarmen Kreditinstituten nicht üblich ist. Es wäre daher wünschenswert, wenn solche Institute von den Vorgaben freigestellt würden.

Aus Sicht des Genossenschaftsverbands muss die bürokratische Bürde von kleinen, soliden Kreditinstituten auf Dauer substanziell verringert werden. Seit der Finanzmarktkrise wurden bereits so viele Meldepflichten neu umgesetzt, dass sich die Anzahl der Mitarbeiter bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, die in diesem Bereich beschäftigt sind, ungefähr verdreifacht hat. Jede neue Meldepflicht löst einen erheblichen Einführungsaufwand aus, der Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter oft über Monate beansprucht.

Kleinen, regionalen Kreditinstituten fällt es in einem solchen regulatorischen Umfeld immer schwerer, unabhängig zu bleiben. Auch deswegen ist die Anzahl kleiner Banken in der Eurozone seit 2008 um ein Viertel gesunken, wie Zahlen der europäischen Zentralbank (EZB) zeigen.

Kleine Banken sind von enormer Bedeutung für die Kreditversorgung des Mittelstands. Dass mittelständische Betriebe von spürbar geringeren Kreditzinsen profitieren, wenn sie Zugang zu kleinen Banken haben, hat erst kürzlich ein Arbeitspapier der EZB mit dem Titel "Sources of the small firm financing premium: evidence from euro area banks" bestätigt. Von einer Stärkung kleiner Banken profitiert somit klar die Mittelstandsfinanzierung.


Der Genossenschaftsverband fordert…

  • eine dauerhafte, substanzielle Verringerung der bürokratischen Bürde von kleinen, soliden Kreditinstituten.
  • die Fortführung der Diskussion über die regulatorische Gesamtbelastung kleiner Institute in Europa auf Basis der Vorschläge des Berichts von Peter Simon.
  • eine schnelle Umsetzung aller sinnvollen Maßnahmen zur Verbesserung der Verhältnismäßigkeit, um weiteren Konzentrationsprozessen im Bankenmarkt entgegenzuwirken.
Ansprechpartner
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Pressesprecher Verband
Daniel Illerhaus
Bereich Kommunikation & Change
Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik
Contact
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Stefanie Schulte
Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
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