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Politik-Update: Staatliche Dürrehilfe: Überzeichnung macht zusätzliche Dotierung erforderlich

Politische Positionen | Veröffentlicht am 12.12.2018

Auf große Resonanz ist bei den landwirtschaftlichen Betrieben in den ostdeutschen Bundesländern die Dürrehilfe von Bund und Ländern gestoßen. Durch staatliche Hilfszahlungen sollen die existenzbedrohenden Folgen der extremen Dürre 2018 gemindert werden. Insgesamt 2.549 Anträge sind in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis zum Ablauf der Antragsfristen eingegangen. Wie der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. mitteilt, haben darunter über 300 Agrargenossenschaften Dürrehilfe beantragt.

Die große Nachfrage und der erhebliche bürokratische Aufwand führte zu einer Verlängerung der Antragsfrist in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen. Die letzte Antragsfrist endete am 10. Dezember 2018 in Sachsen. Trotz der bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung ist es teilweise zu einer deutlichen Überzeichnung der Hilfsprogramme gekommen.

Der Genossenschaftsverband fordert…

  • Angesichts der Überzeichnung dürfen die staatlichen Dürrehilfen ihre Intention nicht verfehlen. Der Ansatz einer restriktiven Prüfung von Anträgen – bis die Ansprüche den zur Verfügung stehenden Hilfen entsprechen – muss vermieden werden.
  • Eine schnelle und unbürokratische Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe in den betroffenen Regionen noch vor Ablauf des Haushaltsjahrs. Eine Abschlagszahlung von mindestens 50 Prozent muss sichergestellt werden.
  • Um die restlichen Ansprüche zu erfüllen, sollte im kommenden Jahr die Hilfe im erforderlichen Umfang aufgestockt werden. Hier könnten auch Mittelumschichtungen aus anderen Bundesländern, in denen Hilfsleistungen nicht komplett abgerufen wurden, einen Weg darstellen.
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