Politische Positionen

Politik-Update: „Atempause“ für Mieterinnen und Mieter, Atemstillstand für Wohnungsgenossenschaften?

  • 10.09.2019
  • Politische Positionen

Egal, ob Genossenschaft, Privatperson, Aktien- oder kommunale Gesellschaft: In Berlin sollen alle Vermieter ab 2020 die Mieten für fünf Jahre nicht mehr erhöhen dürfen. So hat es der rot-rot-grüne Senat in einem Eckpunktepapier am 18. Juni beschlossen, so könnte es in anderen großen deutschen Städten nachgemacht werden.

Was für jede Mieterin und jeden Mieter zunächst erfreulich klingt, schadet den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr als es ihnen nützt. Genossenschaften begrüßen grundsätzlich Maßnahmen, die den Mietpreis dämpfen, denn anders als renditeorientierte Wohnungsunternehmen wirtschaften Genossenschaften nicht gewinnorientiert und ermöglichen Wohneigentum auch für niedrigere Einkommen. Die Mieten, die sie aufrufen, liegen unter dem Marktdurchschnitt. Berliner Genossenschafts-Mieterinnen und -Mieter zahlen im Schnitt 5,60 Euro pro Quadratmeter als Nettokaltmiete. Das sind 1,12 Euro – 20 Prozent – weniger als der Gesamtdurchschnitt in der Hauptstadt.

Die Unternehmensform „eG“ sorgt dafür, dass die erwirtschafteten Überschüsse reinvestiert werden und den Mitgliedern – den Mieterinnen und Mietern – zu Gute kommen. Wird modernisiert, trägt das die Genossenschaft, nicht die einzelne Mietpartei. Denn Zweck einer jeden Genossenschaft ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ziele ihrer Mitglieder zu fördern – in diesem Falle bezahlbarer Wohnraum, der in Stand gehalten und gepflegt wird.

Dafür, und für die Schaffung neuer Wohnungen, brauchen Wohngenossenschaften Mieteinnahmen, mit denen sie gesetzliche Vorschriften umsetzen und steigenden Baukosten begegnen können. Das beinhaltet auch moderate Anpassungen der Miethöhe. Werden die Eckpunkte von Rot-Rot-Grün ohne Ausnahmeregelungen für Genossenschaften im jetzt folgenden Gesetzesentwurf umgesetzt, haben es die Wohngenossenschaften schwer, im Sinne ihrer Mitglieder zu wirtschaften. Die Planungen für die kommenden Jahre wären obsolet, Sanierungen und Renovierungen müssen ausgesetzt werden, neue Projekte können nicht realisiert werden. Stattdessen wird viel Energie auf Härtefall-Anträge verwendet werden müssen, um „im Einzelfall abweichend Mieterhöhungen und höhere Mietvereinbarungen“ vornehmen zu können. Die Mieterinnen und Mieter in den 90.000 Berliner Genossenschafts-Wohnungen werden so nicht geschützt, sondern bevormundet.

Berlin muss deshalb im Gesetzentwurf unbedingt eine Ausnahme für Wohngenossenschaften schaffen. Andere große Städte, die die Menschen vor explodierenden Mieten, Luxussanierungen und Verdrängung schützen wollen, sollten von vornherein differenzierte, unbürokratische Instrumente schaffen.

Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen fordert…

  • Ausnahmeregelungen für Genossenschaften im konkreten Gesetzesentwurf, der jetzt den Eckpunkten für das Berliner Mietengesetz folgt und im Oktober 2019 an das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin zur weiteren Beratung und Verabschiedung übergeben wird.
  • Maßnahmen, die nicht nur zwischen Vermietern, sondern auch zwischen unterschiedlichen Miethöhen und der Dauer eines Mietverhältnisses differenzieren
  • Rahmenbedingungen für unbürokratischen Wohnungsbau und Wohneigentum für niedrigere Einkommen in den deutschen Metropolen statt landesgesetzlicher Einzellösungen .

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