Politische Positionen

Politik-Update: Chancengleichheit für Mehrfamilienunternehmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglichen!

  • 18.05.2021
  • Politische Positionen
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Die Gesetzesentwürfe zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden in dieser Woche im Bundestag und in der kommenden Woche im Bundesrat erstmals behandelt. Als Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. setzen wir uns gegenüber den politischen Entscheidungsträger*innen dafür ein, dass die in Ostdeutschland strukturprägenden Mehrfamilienbetriebe, wie die rund 850 Agrargenossenschaften, bei der einzelbetrieblichen Förderung anerkannt und chancengleich behandelt werden.

Auf europäischer Ebene zeichnen sich für Mehrfamilienbetriebe Lösungsansätze ab, die aus unserer Sicht problemlos auch auf nationaler Ebene zur Anwendung kommen können: Die Mitglieder einer Agrargenossenschaft und anderer Mehrfamilienbetriebe werden bei der Förderung der ersten Hektar (Umverteilung für Nachhaltigkeit) einzeln berücksichtigt, die "Junglandwirteförderung“ kann auch für junge Landwirt*innen als Mitglieder einer Agrargenossenschaft beantragt werden. Ein rechtswissenschaftliches Gutachten der DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam bestätigte Anfang Mai 2021, dass eine Berücksichtigung der Mitglieder von Agrargenossenschaften bei der Umverteilung (Förderung erster Hektar) und bei der Förderung junger Landwirte auf nationaler Ebene möglich ist!

Das Gutachten kann [HIER] heruntergeladen werden.

Bleiben die Mitglieder von Agrargenossenschaften bei der Förderung der ersten Hektar unberücksichtigt, führt das faktisch zu einer erheblichen Kürzung der Direktzahlungen für diese kooperativen Landwirtschaftsbetriebe und insgesamt zu einem erheblichen Abfluss von Geldern aus Ostdeutschland.

Gerade die Genossenschaft ermöglicht es wie keine andere Rechtsform, dass junge Landwirt*innen als Mitglieder, Eigentümer*innen und Mit-Unternehmer*innen in landwirtschaftlichen Betrieben Verantwortung übernehmen. Insoweit wäre es besonders bedauerlich, wenn diese weiterhin von der "Junglandwirteförderung" ausgeschlossen bleiben.

Bleibt es beim bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung bedeutet das für die Mitglieder von Agrargenossenschaften negative Folgen beim Einkommen und letztlich die Gefährdung von Arbeitsplätzen, insbesondere in der arbeitsintensiven Tierproduktion. Wir befürchten eine Beschleunigung des Strukturwandels und negative Folgen für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in Ostdeutschland.

Einkommenswirksame Agrarzahlungen sind für Agrargenossenschaften und andere Mehrfamilienbetriebe die Voraussetzung, dass sie sich den Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft der Zukunft aktiv stellen können. Nur starke Betriebe werden darüber hinaus in der Lage sein, auch weiterhin ihre Dörfer und Vereine in der Region zu unterstützen und zusätzliche freiwillige Leistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu erbringen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Eisen Profil bild

Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

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