Politische Positionen

Neue Chancen durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“

  • 22.06.2017
  • Politische Positionen
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im März einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom“ vorgelegt.

Ziel der Gesetzesinitiative ist die wirtschaftliche und rechtliche Unterstützung von Mieterstromprojekten. Strom aus einer Solaranlage mit bis zu 100 kW installierter Leistung auf einem Wohngebäude, der an Mieter im Gebäude ohne Nutzung des öffentlichen Netzes geliefert wird, soll zukünftig gefördert werden. Mit den geplanten Fördersätzen für Mieterstromprojekte sollen Projektrenditen von fünf bis sieben Prozent pro Jahr möglich sein. Ähnliche Projekte setzen Energiegenossenschaften bereits seit 2013 um. Auch hat der RWGV im Rahmen der Diskussion um die Novellierungen des EEG stets Regelungen gefordert, die die Investition in neue Solardach-Anlagen, mit denen Genossenschaftsmitglieder mit ihrem eigenen Strom versorgt werden, wieder wirtschaftlich möglich sein können.

Nicht nur Mieter und Mitglieder, die mit dem Strom vom Hausdach versorgt werden, profitieren von der geplanten Förderung. Energiegenossenschaften, die sich auf bürgerschaftliches Engagement stützen, können dank der zu erwartenden Projektrenditen neben den Großkonzernen erfolgreich am Markt teilnehmen. Darüber hinaus wird die lokale Wertschöpfung gestärkt: Arbeiten werden von Betrieben aus der Region übernommen, Kaufkraft aus niedrigeren Strompreisen sowie Kapitalerträgen der Genossenschaftsmitglieder bleiben in der Region und lokale Banken wie zum Beispiel die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden die Finanzierung sicherstellen. Für Kleinanleger bieten Mieterstromprojekte interessante Anlagemöglichkeiten, die nicht nur eine angemessene Rendite versprechen, sondern das Investment nachvollziehbar und konkret abbilden. Mithin ein überzeugender Ansatz, der nicht nur die Akteursvielfalt in der Energieerzeugung erhöht, sondern auch Handwerk sowie Mittelstand dient und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten fördert.

Diese Chancen der Gesetzgebungsinitiative sollten so weit wie möglich genutzt werden. Daher sollte sich die Förderung nicht nur auf einzelne Gebäude beschränken, sondern auch mehrere, dicht beieinander stehende Gebäude sowie Reihenhaussiedlungen und eng bebaute Räume umfassen.

Zudem muss der administrative Aufwand so gering wie möglich gehalten werden, damit auch Bürgergenossenschaften Mieterstromprojekte stemmen können.

Der RWGV begrüßt die im Referentenentwurf vorgesehene Förderung von Mieterstrom und Mitgliederversorgung ausdrücklich und empfiehlt Bundestag und Bundesrat, die Gesetzesinitiative zu unterstützen.

Da der Gesetzgebungsprozess bis zum Ende der Legislaturperiode im Juli 2017 abgeschlossen sein muss, könnte die Förderung ab dem 1. Januar 2018 starten.

Der RWGV fordert…

  • die Annahme des Gesetzentwurfs durch Bundestag und Bundesrat.
  • die Öffnung für Förderung von Quartierslösungen bzw. die Ausdehnung von Projekten auf Reihenhäuser.
  • die verpflichtende Einführung des Summenzählermodells, d.h. des einfachsten Messkonzeptes, um mit mehreren Mietern ein Mieterstromprojekt umzusetzen.
  • die Vermeidung übertriebener Messanforderungen: keine höheren Messanforderungen als nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

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