Politische Positionen

Politik-Update: Mehrjähriger EU-Finanzrahmen muss der Entwicklung ländlicher Strukturen Rechnung tragen

  • 03.05.2018
  • Politische Positionen
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© Bildagentur PantherMedia

Hannover – „Die ländlichen Regionen dürfen nicht durch budgetäre Neuordnungen der EU vor weitere Probleme gestellt werden. Ziel muss eine Stärkung von Wertschöpfung, Infrastruktur und der Menschen in den Regionen Europas sein. Mit einer Kürzung der Direktzahlungen um vier Prozent, einer starren Obergrenze oder einer Degression wird aus meiner Sicht das Ziel verfehlt“, so Vorstand René Rothe.
Mit dem gestern vorgestellten, mehrjährigen Finanzrahmen muss die EU-Kommission ihren Verpflichtungen für die ländlichen und landwirtschaftlich geprägten Regionen in Europa und Deutschland künftig stärker nachkommen.

Eine Reduzierung von EU-Zahlungen im Bereich der Landwirtschaft sieht der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. daher ebenso kritisch, wie eine Verwässerung des bewährten Zwei-Säulen-Modells. „Deutsche EU-Mehrausgaben aufgrund des Brexits einerseits und die Einführung einer Kappungsgrenze von 60.000 Euro pro Betrieb andererseits sind mit einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums unvereinbar“, kommentiert Rothe und ergänzt: „Die EU Kommission muss zum Erhalt und zur Weiterentwicklung zukunftsweisender, landwirtschaftlicher Strukturen beitragen. Insbesondere in Ostdeutschland haben die Agrargenossenschaften hier eine besondere Bedeutung.“

Agrargenossenschaften sind kooperative Zusammenschlüsse von Landwirten, die sich freiwillig entschlossen haben, gemeinsam zu wirtschaften. Dies ermöglicht es Landwirten wettbewerbsfähig zu bleiben und gemeinsam den Strukturwandel nicht nur zu bewältigen, sondern zu gestalten. Dabei stehen Agrargenossenschaften für die demokratische Beteiligung aller Mitglieder und eine gleichberechtigte Mit-Unternehmerschaft. Agrargenossenschaften gewährleisten eine breite Streuung des Bodeneigentums.

Damit die Vorteile von Agrargenossenschaften für die ländlichen Regionen erhalten bleiben, ist auf die Gleichbehandlung der Mitglieder von Agrargenossenschaften als Mit-Unternehmer z.B. bei einer zusätzlichen Förderung der ersten Hektar hinzuwirken. Sowohl die größenabhängige Kappung als auch eine Degression bei Direktzahlungen beeinträchtigen die Entwicklung von Mehrfamilienbetrieben und Kooperationsunternehmen im ländlichen Raum. „Aus unserer Sicht müssen vergleichbare kooperative Formen der Landwirtschaft in Europa (z.B. GAEC in Frankreich) gleichbehandelt werden“, so Rothe.

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