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Politik-Update: Genossenschaft ist die sicherste aller Rechtsformen – Bundesrat berät erneute Gesetzesänderung

  • 28.05.2019
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©panthermedia

Wohnen im Alter, erneuerbare Energieerzeugung oder die Betreuung ihrer Kinder organisieren viele Bürgerinnen und Bürger gemeinsam. Immer häufiger wählen sie dafür die Genossenschaft, weil sie so gut beleumundet ist, wie kaum eine andere Rechtsform. Änderungen im Genossenschaftsgesetz haben den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und dabei die hohen Sicherheitsstandards weitestgehend bewahrt. Demokratisch gewählte Organe und die genossenschaftliche Prüfung sind zentrale Faktoren für die niedrigste Insolvenzquote aller Rechtsformen.

Ein guter Ruf zieht auch vereinzelt Trittbrettfahrer und fragliche Geschäftsmodelle an. Vor solchen Machenschaften sind auch Genossenschaften nicht gefeit. Durch eine gute Gründungsbegleitung und regelmäßige Prüfung lassen sich schwarze Schafe allerdings gut identifizieren. Welche Kennzeichen solide Genossenschaften ausmachen und an welchen Kriterien man seriöse Prüfungsverbände erkennt, zeigen die folgenden Grafiken.

Um zweifelhafte Geschäftsgebaren von Genossenschaften schneller zu unterbinden, hat die Bundesregierung 2017 den Informationsaustausch zwischen Genossenschaftsprüfer und BaFin eingeführt (§ 62 GenG). Erste Erfahrungen werden aktuell mit dem Jahresabschluss 2018 gemacht. Ohne die Wirksamkeit der neuen Regeln zu kennen, wird bereits eine Änderung der gerade gültigen Regeln beraten. Der Bundesrat behandelt seit November 2018 auf Initiative Brandenburgs den Gesetzentwurf zum Schutz von Genossenschaften.

Der neue Gesetzentwurf würde Genossenschaften als einzige Unternehmensform unter unmittelbare Landesaufsicht stellen. Erste Bundesländer fragen sich bereits, mit welchen Ressourcen und welcher Expertise sie die vorgeschlagenen Regeln zur Beaufsichtigung von knapp 8.000 Genossenschaften in Deutschland leisten sollen.

Im Ziel die Rechtsform Genossenschaft vor unseriösen Geschäftsmodellen zu schützen, sind die Urheber der erfolgten Neuregelung 2017 und den aktuellen Änderungsvorschläge einig. Missbräuchliche Geldanlageangebote finden sich allerdings in vielen Rechtsformen. Wenn mit dem Vorschlag aus Brandenburg für Genossenschaften eine neuerliche Meldepflicht eingeführt wird, muss gleiches auch für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erfolgen, die Unternehmen in anderen Rechtsformen betreuen und dort im Rahmen ihrer Tätigkeit strafbare Handlungen eines Unternehmens feststellen. Denn der Missbrauch in der Rechtsform Genossenschaft ist vor dem Hintergrund des grauen Kapitalmarktes und der dortigen Machenschaften nur ein sehr kleiner Ausschnitt. Der Gesetzesvorschlag schafft ein Sonderrecht für Genossenschaften, bei dem die vertrauliche Behandlung von Prüfungserkenntnissen weiter eingeschränkt würde.

Seriöse genossenschaftliche Prüfungsverbände überprüfen seit jeher erfolgreich die Einhaltung des Förderzwecks und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells von Genossenschaften, wie die hohe Insolvenzsicherheit belegt. Die Arbeit und Qualität der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfer zu überwachen, ist Aufgabe der Länder. Der Schlüssel um fragliche Geschäftsmodelle bei Genossenschaften zu unterbinden, ist die Prüfung durch einen unabhängigen, erfahrenen und seriösen Prüfungsverband.

Der Genossenschaftsverband fordert…

  • Konsequente Beachtung der hohen Qualitätsstandards bei der Zulassung und Überwachung genossenschaftlicher Wirtschaftsprüfer
  • Wirksamkeit der eingeführten Regeln zum Informationsaustausch zwischen Genossenschaftsprüfer und BaFin (§ 62 GenG) abwarten, bevor erneute Änderungen vorgenommen werden
  • Breite Information über solide Genossenschaften und über Warnsignale für unseriöse Geschäftspraktiken
  • Bestehende Regeln im Genossenschaftsrecht zum Schutz vor fraglichen Geschäftsmodellen konsequent nutzen

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

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