Politische Positionen

Änderung der Besteuerung von Genussrechten der falsche Weg

  • 22.06.2017
  • Politische Positionen

Die Finanzverwaltung hat völlig überraschend ihre steuerliche Auffassung zur Betriebsausgabenabzugsfähigkeit bei Genussrechten mit der Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2016 geändert. Demzufolge sind die Zahlungen an den Inhaber der Genussrechte in den meisten Fällen nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar. Dies stellt insbesondere für die landwirtschaftlichen Genossenschaften in Rheinland und Westfalen einen massiven Eingriff dar, der zudem auch negative Auswirkungen auf laufende Genussrechtsvereinbarungen hat und auch rückwirkend zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann.

Erhebliche rechtliche Bedenken

Vor allem wegen der rückwirkenden Anwendung gibt es aus Sicht der deutschen Genossenschaften erhebliche Bedenken. Dies sollte allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ausgeschlossen sein. Zumindest sollte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung anbieten, um den genossenschaftlichen Unternehmen ausreichend Gelegenheit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Darüber hinaus ist nach Auffassung des RWGV die Verfügung der Finanzverwaltung zur Besteuerung von Genussrechten nicht durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gedeckt.

Der RWGV fordert…

  • die Überprüfung der Rechtsauffassung.
  • den Ausschluss einer rückwirkenden steuerlichen Belastung der genossenschaftlichen Unternehmen.
  • die Einsetzung einer Übergangsregelung.

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