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Zum MitgliederportalWinzergenossenschaften in Rheinland-Pfalz, die auf Grund von Corona-Bestimmungen ihre Vinotheken nicht zum Verkauf ihrer Produkte nutzen konnten, können aufatmen. Von Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz wurde nun bestätigt, dass ein Ab-Hof-Verkauf in den Räumlichkeiten der Vinotheken erfolgen kann. Zuvor hatte sich Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V., an den zuständigen Minister Dr. Volker Wissing gewandt und um Klarstellung gebeten.
Für Winzergenossenschaften stellen die hauseigenen Vinotheken ein wichtiges Standbein in der Weinvermarktung dar. Sie werden in der Regel auch für ein Ab-Hof-Verkauf von Wein genutzt. Von den corona-bedingten Schließungen von Restaurants und gastronomischen Betrieben waren zunächst auch die Winzergenossenschaften betroffen. Anders als bei Ab-Hof-Verkaufsstellen von Weingütern, mussten sie ihre Vinotheken, trotz der Einhaltung von Corona-Bestimmungen und des Verzichts auf die Durchführung von Weinproben und Verkostungen, schließen.
Die Entscheidung einerseits Vinotheken zu schließen, andererseits den Ab-Hof-Verkauf bei Weingütern zu erlauben, führe zu einer klaren Wettbewerbsverzerrung und diskriminiere die genossenschaftliche Rechtsform gegenüber privaten Weingütern, so Peter Götz in seinem Schreiben an den Minister. Da nicht zuletzt der Fortbestand der Betriebe und die Sicherung von Arbeitsplätzen gefährdet seien, müsse der Weinverkauf der Winzergenossenschaften in den Vinotheken, unter Wahrung aller notwendigen gesundheitlichen Aspekte, sichergestellt werden.
Der genossenschaftlichen Position wurde nun von Seiten des Ministeriums mit einer entsprechenden Klarstellung Rechnung getragen: Winzergenossenschaften können für den Ab-Hof-Verkauf ihre Vinotheken, analog zu den Regeln für den Einzelhandel, nutzen.
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