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Fachbeitrag in "Die Bank": ESG-Risiken in der MaRisk

News | Veröffentlicht am 03.05.2023
Dr. Benjamin Wilhelm und Dr. Christian Golnik

Dr. Benjamin Wilhelm und Dr. Christian Golnik

Der Entwurf der siebten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) stellt den Umgang mit Risiken aus den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) in den Fokus der Aufsicht. Aber welche Organisationseinheiten sind in den Banken betroffen? Und wie gilt es den aufsichtlichen Anforderungen zu genügen?

Allgemein fließen ESG-Faktoren in viele Bereiche des MaRisk-Entwurfs ein. Dabei wirken ESG-Risiken jedoch allein als Risikofaktoren auf die bestehenden Risiken. So sind sie (zukünftig) zum Beispiel in den folgenden Bereichen zu berücksichtigen:

  • Risikoinventur (AT 2.2) und Risikotragfähigkeit (AT 4.1),
  • Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung (AT 3),
  • Risikostrategien (AT 4.2), Risikosteuerung/-controlling (AT 4.3.2 und AT 4.3.3), Risikocontrolling-Funktion (AT 4.4.1), Risikomanagement auf Gruppenebene (AT 4.5) sowie
  • Organisationsrichtlinien (AT 5), Auslagerungen (AT 9), internes Kontrollsystem (BT 1) und die Risikoberichterstattung (BT 3).

Durch all diese Erweiterungen sind die bankinternen Organisationseinheiten vielerorts gefordert ihre Prozesse und Strukturen zum Teil tiefgreifend anzupassen oder auch zu erweitern. Um diesen Wandel zu erleichtern und den Entscheidungsträgern in den Banken Hilfe bei der Priorisierung und Ausgestaltung von Maßnahmen zu liefern, zeigen Dr. Benjamin Wilhelm und Dr. Christian Golnik in ihrem Artikel in der Zeitschrift „Die Bank“ (Ausgabe 04/2023) verständliche Beispiele zur Umsetzung der erwähnten ESG-Anforderungen in der Bankorganisation und im Risikomanagement auf. Den Artikel finden Sie hier in voller Länge kostenfrei zum Download!

Perspektivisch werden die beiden Autoren in einem weiteren Artikel in der nächsten Ausgabe die Auswirkungen der ESG-Anforderungen auf das strategisch wichtige Kreditgeschäft thematisieren.

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