- 10.07.2017
- Aktuelle Politikmeldungen
Änderung des Genossenschaftsgesetzes beschlossen
Kurz vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat den Weg für die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes…
WeiterlesenMit dem Ziel, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum voranzutreiben, hat das Land Niedersachsen eine Richtlinie zur Gründungsförderung von Sozialgenossenschaften vorgelegt. Das zunächst auf fünf Jahre beschränkte Förderprogramm soll ein Fördervolumen von jährlich 100.000 Euro umfassen, pro Genossenschaftsgründung können Mittel von bis zu 6.000 Euro abgerufen werden.
Förderberechtigt sollen „Wirtschaftsunternehmen, die soziale Zwecke verfolgen und den genossenschaftlichen Förderauftrag durch entsprechende Satzungsformulierungen bei Unternehmensgegenstand und Unternehmenszweck danach ausrichten“, sein. Explizit verweist die Landesregierung in ihrem Vorschlag auf Gesundheits- und Wohnungsgenossenschaften sowie Projekte zur Regionalentwicklung und lokalen Daseinsvorsorge.
Gefördert werden alle Verfahrensschritte im Gründungsprozess – von der Beratung über die Gründungsversammlung bis hin zu Notariatsleistungen. Der Genossenschaftsverband unterstützt den Antritt zur Förderung und hat Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung der Verordnung im Rahmen einer Verbandsbeteiligung adressiert. Die Stellungnahme dazu ist aufgeführt. Die Förderrichtlinie soll noch in diesem Sommer vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden.
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