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Kreditwirtschaft gegen weitere Einschränkungen in der Immobilienkreditvergabe

  • 10.03.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen
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Die Wohnimmobilienkreditvergabe war diese Woche Thema einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. Als Reaktion auf die anhaltende Kritik der Kreditwirtschaft hat die Bundesregierung im Dezember 2016 eine Entschärfung des Umsetzungsgesetzes der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) beschlossen. Der Genossenschaftsverband hatte im Vorfeld mit einer Stellungnahme auf unnötige Einschränkungen in der Kreditvergabepraxis für bestimmte Personengruppen (z. B. Senioren, junge Familien), vermeidbare Rechtsrisiken und erheblichen Mehraufwand für Kreditnehmer und Kreditwirtschaft verwiesen. Im Rahmen der Anhörung waren sich die Experten einig, dass die beschlossenen Änderungen geeignet sind, die Kreditvergabepraxis zu entschärfen.

Weiteres Schwerpunktthema der Ausschussanhörung war die Gefahr möglicher Immobilienblasen, die Auswirkungen für die Finanzstabilität bedeuten könnten. Neben der Novellierung der WIKR hat die Bundesregierung auch eine Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts angestoßen, das der BaFin umfassende Eingriffsrechte in die Kreditvergabe von Banken einräumen soll. Unter anderem soll die BaFin im Fall möglicher Gefahren für die Finanzmarktstabilität für bestimmte Kreditnehmer Kreditobergrenzen oder verschärfte Tilgungs- und Laufzeitregelungen festsetzen können. Auf der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages haben sich Kredit- und Wohnungswirtschaft am Montag kritisch geäußert.

Die Experten bezweifeln die Angemessenheit des Entwurfes und lehnen die Einschränkungen ab. Zum einen zeichnet sich der deutsche Immobilienmarkt durch eine vergleichsweise hohe Stabilität und geringe systemische Risiken aus. Zum anderen sind die überdurchschnittlichen Preisentwicklungen vor allem regional begrenzt zu verzeichnen, so dass eine bundesweite Regelung kaum opportun sein kann. Die Deutsche Kreditwirtschaft, die durch den Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken in der Anhörung vertreten war, fordert in ihrer Stellungnahme stattdessen regionale Instrumentarien zur Bekämpfung von Überhitzung am Immobilienmarkt, wie etwa steuerliche Maßnahmen, Bereitstellung von Bauland in Ballungszentren und spezifische Anpassungen entsprechender Bauordnungen. Unterstützt werden diese Forderungen vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., der sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls äußerte.

Aufgrund der implizierten Meldeverpflichtungen würde eine Gesetzesänderung nach aktuellem Stand einen weiteren Mehraufwand für Banken bedeuten, der in keiner Relation zur Risikolage steht und die Kreditvergabepraxis für Normalverbraucher weiter einschränken würde. Ein Zustand, dem die Novellierung des Umsetzungsgesetzes der WIKR eigentlich entgegenwirken sollte. Auch die entsprechende Verordnung von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium über eine einheitliche Richtlinie zur Kreditvergabepraxis liegt bislang nicht vor, so dass weitere Einschränkungen aktuell weder erforderlich noch zielführend sind.

Auf Basis der Ergebnisse arbeitet der Finanzausschuss Empfehlungen für die nächste Beratung im Bundestag aus. Der Genossenschaftsverband wird den Gesetzgebungsprozess im Sinne von Kreditnehmern und -gebern weiterhin eng begleiten.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefanie Schulte Profil bild
Referentin Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Stefanie Schulte

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