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Bundeskartellamt wendet sich gegen Genossenschaften

  • 14.03.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen
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Gerade hat die UNESCO die „Idee und Praxis der Genossenschaft“ auf die Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen, da droht diesem Erbe Ungemach durch das Bundeskartellamt. Gestern veröffentlichten die Wettbewerbshüter einen Sachstandbericht, der Änderungen der genossenschaftlichen
Milchlieferbedingungen anstoßen soll.

Das Kartellamt leistet dabei keinen substanziellen Beitrag, die Zukunftsfähigkeit der Milchwirtschaft in Deutschland zu verbessern. Darauf weist der Genossenschaftsverband hin. Ganz im Gegenteil, die Empfehlungen stellen bewährte genossenschaftliche Grundprinzipien in Frage, die es in der Vergangenheit für viele Landwirte erst möglich gemacht haben, am Markt teilzuhaben. Dies gilt nicht nur für Milchbauern, sondern auch für Obst- und Gemüseproduzenten, Winzer und Fischer, die ihre Produkte gemeinsam in Genossenschaften vermarkten und so zu einem funktionierenden Wettbewerb beitragen oder diesen erst möglich machen.

Dabei sind die Genossenschaften bereit, flexible Lösungen zu entwickeln, die auch verschiedenen Interessen ihrer unterschiedlichen Mitglieder Rechnung tragen. Hierzu sind keine Änderungen an den bestehenden Rahmenbedingungen erforderlich. Der Selbstbestimmung der Genossenschaften durch demokratische Entscheidungsfindung als deren Markenkern trägt das Kartellamt in keiner Weise Rechnung.

„Auch gegenüber kritischen Vorschlägen haben wir uns als Genossenschaftsverband stets gesprächsbereit gezeigt. Für uns als Verband hat die Zukunftsfähigkeit der Genossenschaften und ihrer Mitglieder oberste Priorität. Daher werden wir uns auch in Zukunft keinen konstruktiven Vorschlägen verschließen, die nicht die genossenschaftliche Idee und Praxis prinzipiell in Frage stellen. An den Grundfesten der genossenschaftlichen Struktur darf im Sinne der wirtschaftlichen Stabilität unserer Mitglieder aber nicht gerüttelt werden“, sagt Vorstand René Rothe vom Genossenschaftsverband. Für den Verband zählen hierzu demokratische Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Genossenschaften und ihrer Mitglieder. Letztlich ist das Mitglied nicht nur Lieferant, sondern auch Mitunternehmer in seiner Genossenschaft. Lieferrechte und Lieferverpflichtungen bei genossenschaftlichen Molkereien sind hier zwei Seiten derselben Medaille. Viele Milcherzeuger haben das Genossenschaftsmodell für sich gewählt, da für sie die Vorteile überwiegen. Diese Vorteile – von der vor allem die kleinen Erzeuger profitieren – werden vom Bundeskartellamt zur Disposition gestellt.

„Anstatt den selbstbestimmten Weg unserer Molkereien als Erzeugerzusammenschlüsse weiter zu fördern und zu unterstützen, könnten starre Regeln, wie sie das Kartellamt vorschlägt, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieder nicht verbessern, sondern einschränken“, ergänzt Rothe. Die genossenschaftlichen Lieferbedingungen stehen aus Sicht des Genossenschaftsverbands nicht im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht.

Der Genossenschaftsverband e.V. wird sich detailliert mit dem Sachstandsbericht des Bundeskartellamts auseinandersetzen und sich im Sinne seiner Mitglieder mit einer Stellungnahme an dem Konsultationsverfahren des Bundeskartellamts beteiligen.

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