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Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom

  • 28.04.2017
  • Aktuelle Politikmeldungen
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Die Idee klingt einfach: Eine Solaranlage auf einem Wohngebäude erzeugt Strom und dieser wird ohne Umwege an die Mieter im Gebäude geliefert und dort verbraucht. Über eine gesetzliche Regelung soll der sogenannte Mieterstrom künftig gefördert werden. Neben Eigentümern und Unternehmen erhalten Mieter damit die Möglichkeit, regenerativer Stromerzeugung vor Ort mitzugestalten und davon auch finanziell zu profitieren.

Nun verabschiedete die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem der Mieterstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. "Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der Erneuerbaren Energie beteiligt werden", kommentierte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) das von ihrem Ministerium entwickelte Gesetz. Ziel der Förderung ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Gefördert wird eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr. Sie ist auf Wohngebäude begrenzt: 40 Prozent der Gebäudefläche müssen Wohnfläche sein.

Als praxiserprobtes Modell können Energiegenossenschaften Mieterstromprojekte umsetzen und Mieter von der neuen Förderung profitieren. Dank der zu erwartenden Projektrenditen können sie neben den Großkonzernen erfolgreich am Wettbewerb mit großen Energieerzeugern teilnehmen. Darüber hinaus wird die lokale Wertschöpfung gestärkt: Arbeiten werden häufig von Betrieben aus der Region übernommen, Kaufkraft aus niedrigeren Strompreisen sowie Kapitalerträgen der Genossenschaftsmitglieder bleiben in der Region und lokale Banken wie zum Beispiel die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden die Finanzierung sicherstellen. Für Kleinanleger bieten Mieterstromprojekte interessante Anlagemöglichkeiten, die nicht nur eine angemessene Rendite versprechen, sondern das Investment nachvollziehbar und konkret abbilden. Insgesamt ein Ansatz, der nicht nur die Akteursvielfalt in der Energieerzeugung erhöht, sondern auch Handwerk sowie Mittelstand dient und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten fördert.

Seit Beginn der Gesetzesinitiative für Mieterstrom haben die Genossenschaftsverbände an der Ausgestaltung mitgewirkt und für die genossenschaftliche Rechtsform wichtige Regeln durchgesetzt. Ein Erfolg des intensiven Austausches mit der Politik ist die Reduzierung von Messanforderungen zur Abrechnung relevanter Strommengen. Sofern das Gesetz wie geplant bis zur Sommerpause verabschiedet wird, könnte eine Förderung theoretisch schon zum 1. August, realistisch aber zum 1. Januar 2018 erfolgen. Der Genossenschaftsverband wird gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften weiterhin die Interessen der Genossenschaften gegenüber der Politik vertreten und sich für die Umsetzung bestehender Forderungen einsetzen.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann hier heruntergeladen werden.

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