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Im Fokus: Sichere Versorgung mit Genossenschaften | Veröffentlicht am 13.05.2022

Genossenschaften können Energie weiter ausbauen, wenn man sie lässt

Weitere Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nötig, um den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien in Zeiten von Klimawandel und Ukraine-Krieg zu gewährleisten. Ein Kommentar von René Groß.

René Groß, Leiter Politik und Recht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband

René Groß, Leiter Politik und Recht der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband

Mit der Eröffnungsbilanz von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, am 11. Januar 2022 startete die neue Bundesregierung einen der größten Änderungsprozesse in der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000. So soll unter anderem der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix von 40 Prozent auf 80 Prozent bis 2030 steigen. Ziel ist also ein Anstieg um 40 Prozentpunkte in einer Zeitspanne von neun Jahren. Zum Vergleich: Der erste Ausbau erneuerbarer Energien auf 40 Prozent hat 22 Jahre gedauert. Dann kam am 24. Februar 2022 der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine, der neben der Außen- und Sicherheitspolitik auch eine neue Zeitenwende in der deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik bedeutet. Weiter steigende Strom- und Gaspreise, schnellstmögliche Unabhängigkeit von russischem Gas und Öl, Verlängerungen der Laufzeiten von Braunkohle- und Atomkraftwerken, Energiepauschalen und ein noch größerer Druck, erneuerbare Energien auszubauen: Das sind nur ein paar Stichwörter, die in den letzten Wochen den politischen Diskurs prägten. Um unabhängig von fossilen Importen zu werden und gleichzeitig die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, bleiben Deutschland nur die heimischen erneuerbaren Energien, insbesondere Sonne, Wind und Biomasse.

Was heißt das für (Energie-)Genossenschaften?
(Energie-)Genossenschaften können ihren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland leisten, wenn man sie lässt. Dies war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Der Koalitionsvertrag und die Eröffnungsbilanz gaben Grund zur Hoffnung, dass sich dies unter der neuen Bundesregierung ändert. So sollen laut Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie und somit Energiegenossenschaften im Rahmen des europarechtlich Möglichen in Form von Energy-Sharing, der Prüfung eines Risikoabsicherungsfonds und der Ausschöpfung der De-minimis-Regelungen verbessert werden. Laut Koalitionsvertrag soll die Solarenergie bis 2030 auf 200 Gigawatt ausgebaut und damit der jährliche Solarzubau verdrei- bis vervierfacht werden. Ferner sollen Vergütungssätze angepasst, die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen und die Deckelung des Zubaus neuer Solarstromanlagen geprüft werden. Im Rahmen der Fachgespräche mit dem Ministerium, der Vorlage des Gesetzesentwurfs zum EEG 2023 und der laufenden Arbeit in Berlin mussten wir dann feststellen, dass der Teufel im Detail steckt. Zudem sind weitere Verbesserungen im EEG 2023 nötig, damit die Erneuerbaren von den Energiegenossenschaften und allen anderen Akteuren auch schon im Jahr 2022 so massiv ausgebaut werden können, wie es unsere Klimaschutzziele und eine weitere Energieunabhängigkeit von fossilen Importen schnellstmöglich verlangen. So sind aus unserer Sicht die im EEG-Entwurf insbesondere vorgestellten Vergütungssätze bei Solarprojekten in der Überschuss- und Volleinspeisung zu niedrig und die Ausnahmeregelungen von den Ausschreibungen für Energiegenossenschaften zu eng. Insbesondere der erste Punkt ist in diesen Zeiten unverständlich, weil Solarprojekte zum einen schnell zugebaut werden können und zum anderen mit Eigenversorgungsanteil zur eigenen, dezentralen Unabhängigkeit von Importen und steigenden Preisen führen.

Der DGRV wird sich deswegen gemeinsam mit dem Genossenschaftsverband weiterhin intensiv für eine Berücksichtigung der Interessen von Genossenschaften in den kommenden Gesetzgebungsverfahren (Oster- und Sommerpaket) und der generellen Bundespolitik einsetzen.


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