Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
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Schnee erfreut die Kinder, aber weniger Hausbesitzer und ihre Mieter. Denn die Verkehrssicherungspflicht zwingt Eigentümer, die Wege auf ihrem Grundstück und die angrenzenden Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Grundsätzlich liegt die Schneeräumpflicht beim Eigentümer, der diese jedoch an eine externe Firma, den Hausmeister oder seine Mieter delegieren kann. Die Schneeräumpflicht besteht in der Regel von Montag bis Sonnabend von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen beginnt sie morgens ein oder zwei Stunden später. Dabei reicht es nicht, wenn man um 7 Uhr mit dem Schneeschippen beginnt. Der Weg muss dann bereits begehbar sein. Bei starkem Schneefall muss täglich gestreut und geschippt werden. Erlaubt und gut geeignet als Streugut gegen Glatteis sind Sand, Asche oder Split.