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In Kürze | Veröffentlicht am 26.02.2020

Wer muss Schnee räumen?

© Adobe/St-Fotograf

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Schnee erfreut die Kinder, aber weniger Hausbesitzer und ihre Mieter. Denn die Verkehrssicherungspflicht zwingt Eigentümer, die Wege auf ihrem Grundstück und die angrenzenden Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Grundsätzlich liegt die Schneeräumpflicht beim Eigentümer, der diese jedoch an eine externe Firma, den Hausmeister oder seine Mieter delegieren kann. Die Schneeräumpflicht besteht in der Regel von Montag bis Sonnabend von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen beginnt sie morgens ein oder zwei Stunden später. Dabei reicht es nicht, wenn man um 7 Uhr mit dem Schneeschippen beginnt. Der Weg muss dann bereits begehbar sein. Bei starkem Schneefall muss täglich gestreut und geschippt werden. Erlaubt und gut geeignet als Streugut gegen Glatteis sind Sand, Asche oder Split.


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