Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalAuf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert – sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, genießt diesen Versicherungsschutz nur eingeschränkt. Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz davon ab, wo genau der Unfall passiert. „Wer sich unmittelbar am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt, für den gilt auch zu Hause die gesetzliche Unfallversicherung“, sagt Torben Thorn, Arbeitsschutzexperte beim R+V-Infocenter. Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer einen Kaffee aus der Küche holt und dabei heftig stolpert: „Das ist dann kein Arbeitsunfall, weil er in diesem Moment keine versicherte Beschäftigung ausgeübt hat“, so R+V-Experte Thorn. Denn die Küche zählt zum privaten Lebensbereich. Wer direkt im Unternehmen arbeitet, ist dagegen im gesamten Firmengebäude versichert.