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In Kürze | Veröffentlicht am 09.12.2019

Tipps für den Advent und Silvester

Vorsicht: Explosionsgefahr

Fett und Wasser vertragen sich nicht

Weihnachten und Silvester ist oft Fonduezeit. Doch das Festessen kann schnell im Krankenhaus enden, wenn sich das heiße Fett selbst entzündet. Wird dieser Brand mit Wasser gelöscht, besteht Explosionsgefahr mit meterhohen Stichflammen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Es rät: Fett niemals unbeaufsichtigt auf Herd oder Stövchen stehen zu lassen und die Temperatur im Auge zu behalten. Das sicherste Mittel, um den Brand löschen, ist ein passender trockener Deckel oder eine Löschdecke – das Feuer erstickt.

Regeln für Einkäufe auf Weihnachtsmarkt

Reklamieren ja, umtauschen nein

Kunsthandwerk, Lederwaren oder Spielzeug: Weihnachtsmärkte locken mit Geschenkideen. Beim Kauf sollten Verbraucher jedoch bedenken, dass sie die gekaufte Ware in der Regel nicht umtauschen können, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Denn auf Weihnachtsmärkten gilt: Reklamieren ist möglich, wenn die Ware mangelhaft ist. Der einfache Umtausch hängt jedoch von der Kulanz des Verkäufers ab. Deshalb Kassenbons oder Quittungen auch vom Weihnachtsmarkteinkauf aufheben.

Unterschätzte Gefahr

Blindgänger sind brandgefährlich

Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen zu Silvester, weil sie leichtfertig mit Feuerwerkskörpern hantieren. Besonders Blindgänger sind eine unterschätzte Gefahr. Das Tückische: Der Umgang mit Blindgängern ist auch noch Tage nach dem Feuerwerk riskant. Im schlimmsten Fall können die nicht gezündeten Knaller explodieren – etwa wenn Kinder auf Schulhöfen oder Spielplätzen mit ihnen hantieren. Zündet ein Feuerwerkskörper nicht gleich beim ersten Versuch, liegt meist ein technischer Defekt vor. Diesen Böller nicht nochmals anzünden! Um ihn komplett unschädlich zu machen, sollte der Blindgänger nach einigen Minuten mit Wasser überschüttet und später entsorgt werden.


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