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In Kürze | Veröffentlicht am 26.02.2020

Rettungsgasse ist bei Blaulicht und Sirene Pflicht

Von hinten naht ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene: Jetzt müssen Autofahrer die Straße sofort frei machen – auch wenn sie gerade vor einer roten Ampel stehen. Wer die Warnzeichen ignoriert, muss mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen, warnt die R+V Versicherung. Für die Rettungsgasse gilt grundsätzlich: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus, alle anderen fahren nach rechts. Der Standstreifen muss dabei allerdings freibleiben. Er darf nur im Notfall oder zum Beispiel nach Aufforderung durch die Polizei befahren werden. Wer den Rettungsfahrzeugen nicht ausreichend Platz macht, muss mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von bis 240 Euro rechnen.


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