Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalE-Roller und Elektroautos – wo ist es erlaubt, sie aufzuladen? Eigenheimbesitzer können ihr Elektrofahrzeug einfach zu Hause an einer speziellen Steckdose laden, informiert die R+V-Versicherung. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist es anders In Tiefgaragen oder Parkhäusern wird der Strom häufig nur über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet. „Nutzer müssen also im Vorfeld klären, ob und unter welchen Bedingungen sie ihr Elektrofahrzeug dort aufladen können. Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen ausdrücklich zustimmen“, so die R+V. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre E-Bikes oder E-Roller am Arbeitsplatz aufladen. Eine Lösung kann hier sein, dass der Fahrzeugbesitzer auf eigene Kosten eine Ladestation in der Tiefgarage anbringt. Doch auch dafür braucht er die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.