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In Kürze | Veröffentlicht am 08.11.2019

Grundschuld stehen lassen oder nicht?

Wenn der letzte Kredit für das eigene Haus getilgt ist, möchten viele Eigentümer möglichst rasch die Grundschuld der Bank löschen lassen. Ist das sinnvoll? Hierzu informiert die Schwäbisch Hall: Nach Tilgung eines Darlehens erhält der Eigentümer die sogenannte Löschungsbewilligungsurkunde. Damit kann er zur Bank gehen und kostenpflichtig die Grundschuld der Bank löschen lassen. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Denn die Bank hat nach Tilgung der Kredite keinen Anspruch mehr auf die Grundschuld. Sollte der Hausbesitzer allerdings in Zukunft wieder einmal ein Darlehen benötigen, kann es sogar sinnvoll sein, die Grundschuld nicht zu löschen. Denn dann spart er oder sie die Kosten für die Neueintragung und muss auch nicht mehr auf die Bearbeitung bei Notar und Grundbuchamt warten. Wichtig ist jedoch: Der Eigentümer muss die Löschungsbewilligungsurkunde gut aufheben. Denn ohne diese Urkunde kann die Löschung nicht beantragt, sondern muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.


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