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Zum MitgliederportalDer SPD-Politiker und stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments Peter Simon setzt sich für eine deutliche Reduzierung der Regulatorik für Regionalbanken ein. Die GENiAL-Redaktion befragte ihn nach seinen Lösungsvorschlägen und ihren Aussichten auf politischen Erfolg.
Herr Simon, die regulatorische Bürde für kleine, regionale Banken in Deutschland steigt seit Jahren. Ein zentraler Grund ist die mangelnde Differenzierung zwischen großen und kleinen Banken. An welchen Stellen könnte hier Abhilfe geschaffen werden?
Die Europäische Kommission hat Ende 2016 zwei umfassende Gesetzesvorschläge mit dem Namen Capital Requirement Directive und Regulation zur Bankenregulierung in der EU vorgelegt. Dieser Vorschlag setzt die international vereinbarten Basel III Standards für Eigenkapitalmittelanforderungen und Aufsicht über Banken in europäisches Recht um. Bei der Umsetzung dieser Standards sollten aber europäische Besonderheiten in Betracht gezogen werden. Die EU verfügt über eine sehr diversifizierte Bankenbranche mit größeren Privatbanken auf der einen Seite und eher kleineren Instituten wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen auf der anderen Seite. Die bisherigen Regelungen belasten diese kleineren Institute überproportional. Dem gilt es Abhilfe zu schaffen. Für diese kleinen Banken sollen laut dem Kommissionsvorschlag deshalb in Zukunft Vereinfachungen bei den Offenlegungs- und Berichtspflichten gelten. Der Vorschlag geht meiner Meinung nach in die richtige Richtung, schafft aber noch nicht die Abhilfe, welche kleinere und risikoarme Banken wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen wirklich brauchen.
Für die Behandlung der Gesetzesvorschläge habe ich die Federführung übertragen bekommen. In dieser Funktion schlage ich weitergehende Erleichterungen vor: Ein Mandat für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll zu einer Reduktion der Befolgungskosten des Meldewesens für kleine Banken von mindestens 10 Prozent reduzieren führen. Um im Wettbewerb mit größeren Banken bestehen zu können, brauchen wir zudem Erleichterungen bei der Berechnung von hochkomplexen Kennzahlen. So ist beispielsweise die Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio, für kleinere Banken besonders anspruchsvoll. Hier schlage ich eine vereinfachte Quote für kleine und nicht komplexe Banken vor, die nur noch 10 Prozent der Datenpunkte zur Berechnung benötigt. Gleichzeitig ist aber die Kalibrierung strenger, da wir sicherstellen wollen, dass auch kleine Banken stets die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllen. Die Berechnung wird also für kleinere Banken einfacher, der aufsichtsrechtliche Rahmen bleibt aber durch die strenge Kalibrierung vergleichbar. Es geht bei Proportionalität somit also nicht um das Absenken von Kapital- oder Liquiditätsanforderungen, sondern um die Reduktion von administrativen Befolgungskosten.
Bis zu welcher Schwelle könnten Banken von den regulatorischen Erleichterungen profitieren?
Der ursprüngliche Vorschlag einen Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro vorzugeben ist ganz grundsätzlich zu begrüßen. In Deutschland ist eine Bank mit der von der EU-Kommission als Schwellenwert vorgeschlagenen Bilanzsumme von 1,5 Milliarden Euro sicherlich eine kleine Bank. In Malta mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 10 Milliarden Euro ist eine Bank mit einer solchen Bilanzsumme wohl aber keine kleine Bank mehr. Das ist die eigentliche Schwäche dieses Vorschlags. Was wir also folgerichtig brauchen ist ein aufsichtsrechtlicher Spielrahmen, der sich auch an der Größe der Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten orientiert. Deshalb wollen wir die 1,5 Milliarden Euro als Referenzwert beibehalten, aber der zuständigen Aufsicht die Möglichkeit geben, den Schwellenwert abzusenken oder zu erhöhen. So kann der Schwellenwert auf bis zu 1 Prozent des BIPs eines Mitgliedsstaates herabgesetzt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser unter 1,5 Milliarden Euro liegt. In Malta wäre also ein Schwellenwert von 10 Millionen Euro möglich. Bei größeren Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel Deutschland oder Frankreich, kann es dagegen sinnvoll sein, den Schwellenwert zu erhöhen. In diesem Fall kann die zuständige Aufsicht den Schwellenwert von 1,5 Milliarden um 0,1 Prozent des BIPs des Mitgliedsstaates erhöhen. So könnten Banken in Deutschland bis zu einem Schwellenwert von 4,8 Milliarden Euro als kleine Bank behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist aber immer die entsprechende Einstufung durch die zuständige Behörde.
Der Risikogehalt einer Bank hängt nicht nur von ihrer Größe, sondern auch von ihrem Geschäftsmodell ab. Inwieweit ist dies in Ihren Vorschlägen berücksichtigt?
Zusätzlich zu den genannten Größenkriterien spielt das Geschäftsmodell eine zentrale Rolle bei der Risikobewertung einer Bank, denn kleine Banken können auch in risikoreichen Geschäftsfeldern aktiv sein. Deshalb finden sich auch mehrere qualitative Kriterien in unserem Vorschlag. So kann eine Bank nur von den Regeln profitieren, wenn es über ein kleines Handelsbuch, das heißt Handelsaktivitäten kleiner als 50 Millionen Euro bzw. kleiner 5 Prozent der Bilanzsumme, und ein kleines Derivatgeschäft - maximal 2 Prozent der Bilanzsumme dürfen Derivatgeschäfte mit Handelsabsicht sein - verfügt. Zusätzlich darf die Bank keine komplexen internen Modelle verwenden und nicht im Insolvenzfall abgewickelt werden und muss folglich einer normalen Liquidation unterliegen.
Sie schlagen vor, die Offenlegungspflichten für kleine Banken zu reduzieren. Was spricht dagegen, diese für kleine Banken, die nicht kapitalmarktorientiert sind, ganz abzuschaffen?
Kleine und nicht komplexe Banken, die kapitalmarktorientiert sind, sollten zum Wohle der Anleger ähnliche Verpflichtungen wie größere Institute erfüllen. Aber auch kleine Banken, wie zum Beispiel Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Wir schlagen deshalb umfangreiche Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten vor, halten aber an einer Verpflichtung zur Offenlegung der wichtigsten Kennziffern fest.
Auch die Vergütungsregelungen sind für kleine, risikoarme Banken übermäßig komplex und mit aufwendigen Meldepflichten verbunden. Gehaltsexcesse gibt es bei diesen Instituten nicht und Boni werden nur in gereingem Umfang gezahlt. Könnte man die Vergütungsregeln für kleine Banken weniger bürokratisch gestalten
Ähnlich wie bei den Offenlegungspflichten kann man auch die Vergütungsregeln weniger bürokratisch gestalten. Der Kommissionsvorschlag geht hier in die richtige Richtung. Institute mit einer Bilanzsumme von unter 5 Milliarden Euro wird in diesem Bereich eine Reduzierung ermöglicht. Zusätzlich müssen meinem Vorschlag zufolge kleine Banken nicht mehr eine Identifizierung von anderen „materiellen Risikoträgern“, bei denen verschärfte Regeln für die Vergütung gelten, vornehmen, denn bei kleinen und nicht komplexen Banken sind die Risikoträger im Grunde nur in der Führungsebene anzutreffen. Eine weitere Identifizierung ist deshalb meines Erachtens unnötig.
Wie stehen die Chancen, dass Ihre Vorschläge auf europäischer Ebene eine politische Mehrheit finden?
In der zweiten Februarwoche haben die Mitglieder des Wirtschafts- und Währungsausschusses über 1.300 Vorschläge für weitere Änderungen vorgelegt. Ausgehend von meinen Vorschlägen werde ich in den strittigen Punkten Kompromisse ausarbeiten und den Fraktionen vorschlagen. Ich bin auf Grund der ersten Aussprache im Ausschuss und dem allgemeinen Feedback zu meinen Vorschlägen zuversichtlich, dass wir im Parlament eine gemeinsame Linie finden werden. Für die späteren Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten, die ich für das Europäische Parlament führen werde, ist eine solche gemeinsame Linie von großer Bedeutung, da sie zugleich ein starkes Verhandlungsmandat an die Hand gibt. Insgesamt bin ich optimistisch, dass wir mit den Mitgliedstaaten letztlich zu einem guten Ergebnis für kleine, risikoarme und regional tätige Institute kommen werden.