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Im Fokus: Handwerk | Veröffentlicht am 11.09.2019

Genossenschaft – eine Lösung für Handwerksbetriebe ohne Nachfolger

Tausende Inhaber von Familienunternehmen in Deutschland suchen vergeblich nach einem Nachfolger. Der Fortbestand vieler mittelständischer Betriebe sei daher gefährdet, meldet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Für mittelständische Unternehmer, die ihre Nachfolge nicht familienintern regeln können, gibt es neben dem Verkauf an das Management oder an Dritte noch eine weitere interessante und überlegenswerte Alternative. Sie könnten ihr Lebenswerk in die Hände ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen. Eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Genossenschaft bietet beiden Seiten zahlreiche Vorteile: Der Unternehmer kann sukzessive Anteile und Verantwortung abgeben und beispielsweise zunächst als Vorstand, dann als Aufsichtsrat oder Berater für einen geordneten und gesicherten Übergang seiner Firma sorgen. Außerdem kann er durch eine Mitarbeiterbeteiligung die wichtigsten Köpfe langfristig an das Unternehmen binden. Bei entsprechender Satzungsgestaltung können die Mitarbeiter wiederum die Höhe ihrer finanziellen Beteiligung selbst bestimmen, eine klare Haftungsbegrenzung vereinbaren und je nach ihrer unternehmerischen Neigung frei entscheiden, ob sie eine führende Rolle als Vorstand anstreben oder lieber einfaches Mitglied der Genossenschaft bleiben möchten. Attraktiv für Mitarbeiter ist außerdem die demokratische Willensbildung in der Genossenschaft. Denn unabhängig vom Kapitalanteil gilt das Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“.

Gemeinsam können die Mitarbeiter auch den Kaufpreis für das Unternehmen einfacher finanzieren als ein einzelner Manager. Wenn der Unternehmer hierbei bereit ist, zugunsten seiner Mitarbeiter einige Zugeständnisse zu machen und beispielsweise flexible Zahlungsmodalitäten akzeptiert, lässt sich schneller eine Einigung erzielen als beim Verkauf an einen externen Investor. Meine Empfehlung: Beim Thema Nachfolge sollten mittelständische Unternehmer zukünftig verstärkt auch über eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Genossenschaft nachdenken. Zudem sollte das finanzielle Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihrem Unternehmen vom Staat durch Anhebung des jährlichen steuerlichen Freibetrags von 360 Euro auf 5.000 Euro stärker gefördert werden.

Dr. Thorsten Möller
Bereich Prüfung und Betreuung Genossenschaften (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) – Abteilung Betreuung/Beratung
Telefon: 0211 16091-4677
E-Mail:


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