Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum Mitgliederportal© FUNKE Foto Services
NRW-Sozial- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat den Kampf gegen den zunehmenden Ärztemangel vor allem auf dem Land aufgenommen. GENiAL sprach mit ihm über seine Vorhaben.
Welche Probleme bestehen bei der medizinischen Versorgung in NRW – vor allem in der hausärztlichen Versorgung auf dem Land?
Karl-Josef Laumann: Herausforderungen sind vor allem die Altersstruktur der Hausärzteschaft, die schwieriger werdende Nachbesetzung von Hausarztpraxen und zu wenig hausärztlicher Nachwuchs insgesamt. In größeren Städten und Ballungszentren haben wir in der Regel eine gute bis sehr gute hausärztliche Versorgung, im ländlichen Bereich dagegen immer öfter auch Versorgungsengpässe.
Wie steht es mit der Pflegesituation in NRW?
Noch werden die bestehenden Bedarfe im Großen und Ganzen gedeckt. Allerdings haben wir heute schon Engpässe in der Kurzzeitpflege und regional in der ambulanten Pflege. Und: Wir stehen vor der Riesenherausforderung, wie wir auch in Zukunft genügend Pflegekräfte haben. Also: Sowohl im medizinischen als auch im pflegerischen Bereich ist die größte Herausforderung der Personalmangel.
Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie unmittelbar und mittelbar? Welche Weichen für Änderungen werden von der Landesregierung gestellt?
Zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung hat das Land ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht – zum Beispiel das Hausarztaktionsprogramm zur Förderung der Niederlassung und Anstellung von Hausärzten in kleineren Kommunen. Hier werden aus Landesmitteln bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Oder nehmen Sie die Vereinbarung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin. Mit letzterem erhöhen wir die Attraktivität des Quereinstiegs von Krankenhausärzten in die ambulante hausärztliche Versorgung. Ich bin froh, dass wir die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern und die gesetzlichen Krankenkassen dafür gewinnen konnten. Vor allem aber haben wir als erstes Bundesland die Landarztquote eingeführt. Zudem wird die neue medizinische Fakultät OWL in Bielefeld mit dem Schwerpunkt Allgemeinmedizin und im Endausbau 300 Studierenden pro Jahr errichtet. Dazu kommen die Verdopplung der jährlichen Medizin-Studienplätze an der Universität Witten/Herdecke von 84 auf 168 und der Modellversuch „Medizin neu denken“ der Universitäten Bonn und Siegen. Und nicht zuletzt sind wir dabei, die Zahl der W3-Professuren für Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten zu erhöhen. Das ist schon eine ganze Menge an Maßnahmen, die uns kurz-, mittel- und langfristig helfen werden. Was die Pflege angeht: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wächst bekanntermaßen immer weiter an – und zwar deutlich. Dementsprechend brauchen wir auch deutlich mehr Pflegekräfte. Schon heute fehlen uns in NRW rund 10.000. Deshalb müssen wir ausbilden, ausbilden und nochmal ausbilden. Und wenn wir die Leute gewonnen haben, dann müssen wir sie im Beruf halten. Dazu braucht es gute Arbeitsbedingungen, faire Gehälter und gesellschaftliche Anerkennung. Darum setzen wir die Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen konsequent um. Darüber hinaus werden wir, nachdem sich die große Mehrheit der Pflegekräfte in einer repräsentativen Umfrage dafür ausgesprochen hat, jetzt eine Pflegekammer errichten.
An welchen Stellen sehen Sie die Bundesregierung in der Pflicht?
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verbessert der Bund ganz aktuell die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung, einschließlich der hausärztlichen Versorgung, was wir als Land ausdrücklich begrüßen. Wünschenswert wäre künftig darüber hinaus noch eine weitere Stärkung der Ärzte- beziehungsweise Praxisnetze, und zwar dahingehend, dass sie auch außerhalb von selektivvertraglichen Regelungen Personal anstellen dürfen, beispielsweise nicht-ärztliches Praxispersonal oder einen Arzt zur Versorgung von Menschen in Pflegeheimen („Heimarzt“).
Welche Aufgaben können hier Genossenschaften übernehmen?
Ärztliche Kooperationsmodelle und Aktivitäten, die dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – zu stärken, können natürlich helfen. Daher begrüße ich es auch, dass Ärzte- beziehungsweise Praxisnetze künftig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen gründen dürfen. Die Sozialgesetzgebung sieht zudem vor, dass auch Genossenschaften MVZ gründen dürfen. Klar ist aber auch: Es ist die Aufgabe der Kassenärztliche Vereinigungen beziehungsweise der regionalen Zulassungsausschüsse, darüber zu entscheiden, ob Genossenschaften als Träger ein MVZ gründen dürfen oder nicht. Letztendlich geht es um die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen beziehungsweise ambulanten Versorgung.
Yvonne Reißig