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Im Fokus: Wasser | Veröffentlicht am 30.07.2020

„Auch die Landwirtschaft wird sich an den Klimawandel anpassen müssen“

Fotostudio Berger, Schwerin, Milch - Fleisch - Marktfrucht Agrargenossenschaft eG

Fotostudio Berger, Schwerin, Milch - Fleisch - Marktfrucht Agrargenossenschaft eG

Die Meteorologen prognostizieren für 2020 das dritte Dürrejahr in Folge. Über die Auswirkungen auf die Landwirtschaft und ihre Unternehmen sprach GENiAL mit Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern.

2018 ist als eines der trockensten und wärmsten Wetterjahre in die Geschichtsbücher eingegangen. Was sind Ihre Lehren aus dem Dürrejahr 2018?
Dr. Till Backhaus: Aus hydrologischer und hydrometeorologischer Sicht ist die wohl wichtigste Lehre, dass der Klimawandel angekommen ist. Es wird weitere extrem trockene Perioden geben, wie das Jahr 2019 und das angelaufene Jahr 2020 zeigen. Es werden aber auch Starkregenereignisse zunehmen. Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen sich wie viele andere Handlungsfelder in unserer Gesellschaft an den Klimawandel anpassen.

Wege dazu sind zum Beispiel die breitere Differenzierung in der Produktionsgestaltung im Betrieb, wie die Diversifizierung, und die Verbesserung produktionstechnischer Faktoren, zum Beispiel bei der Wasserregulierung, der Beregnung und der Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit. Dabei werden die Landwirte zum Teil direkt durch verschiedene Programme für erforderliche Investitionen unterstützt.
Zusätzlich werden politische Rahmenbedingungen gesetzt, indem die Direktzahlungen zum Beispiel an bestimmte Mindestbedingungen bei der Fruchtfolgegestaltung, an nützlingsfördernde Maßnahmen oder andere Auflagen zur Verbesserung des Umweltschutzes geknüpft werden.

Eine Lehre wurde aus den Erfahrungen des Jahres 2018 hinsichtlich zeitnaher Hilfsmaßnahmen gezogen. 2018 wurde das Hilfsprogramm von Bund und Ländern lange hinausgezögert, bis ausreichend begründende Daten vorlagen. Dadurch konnte den betroffenen Landwirten erst relativ spät geholfen werden. Deshalb wurde in Mecklenburg-Vorpommern sowohl im letzten als auch in diesem Jahr schon beizeiten eine Arbeitsgruppe installiert. Diese verfolgt aufmerksam die Entwicklung und bereitet Unterstützungsmaßnahmen sowohl organisatorischer wie auch finanzieller Art vor, um den Landwirten den erforderlichen Spielraum zur sicheren Fortführung ihrer Betriebe zu geben.

Und: Der ökologische und klimapolitische Mehrwert von guter Landwirtschaft muss entsprechend honoriert werden! Es war erfreulich festzustellen, dass in der Gesellschaft das Verständnis für die Probleme unserer Landwirte zugenommen hat und die Wertschätzung regionaler Erzeugung gestiegen ist. Daran gilt es weiter zu arbeiten, von beiden Seiten aus.

Wir haben Agrargenossenschaften aus Ihrem Bundesland befragt, was Ihnen ganz praktisch während eines neuen Dürrejahrs helfen würde. Die Antworten reichen von Unterstützung bei der Errichtung von Brunnen durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm über den Wunsch nach einer Taskforce, die sich um die Versorgung der Betriebe mit Wasser kümmert, bis hin zu einer Überarbeitung der Entnahmerichtlinie zur Installation moderner Beregnungsanlagen und der Einführung einer Risikoausgleichsrücklage. Was sagen Sie dazu?
In Mecklenburg-Vorpommern sind seit 2015 Bewässerungsanlagen – dazu gehört der Brunnenbau – im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) förderfähig (siehe Infokasten). Die Bewässerungsanlagen sind dann förderfähig, wenn sie eine Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreichen. Der Antragsteller muss außerdem 10 Prozent seiner Ackerfläche mit arbeitsintensiven Kulturen, zum Beispiel Kartoffeln, Zuckerrüben, Freilandgemüse, Saat- und Pflanzgutvermehrung, Dauerkulturen, Spargel, Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen, bebauen, um in unserem Bundesland eine AFP-Förderung zu erhalten.

Ausbleibende Niederschläge durch Beregnung zu kompensieren ist allerdings keine geeignete Anpassungsmaßnahme an die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen. Wie die über 850 Messstellen für Grund- und Oberflächenwasser des Landesmessnetzes zeigen, nehmen mit fortschreitender Dürre auch die Wasservorräte in den Seen, Flüssen und im Grundwasser ab. Der Wasserhaushalt ist ein komplexes, ineinander verzahntes System, das durch Wassernutzung, Komplexmelioration wie Dränagen und andere menschliche Eingriffe in den vergangenen Jahrhunderten nachteilig verändert wurde. Das meiste Wasser fließt dadurch viel zu schnell ab. Eines der wichtigsten Ziele sollte es daher sein, die Wasserspeicherung in der Landschaft zu verbessern. Dazu können unter anderem eine verbesserte Bodenstruktur, renaturierte Moore, reaktivierte Sölle, abflusslose Binneneinzugsgebiete, weniger dränierte oder durch Gräben entwässerte Flächen dienen.

Auch die Landwirtschaft wird sich an den Klimawandel anpassen müssen. Geeignete Anpassungsmaßnahmen wurden beispielsweise im EU-Life-Projekt „AgriAdapt“ entwickelt und erprobt (siehe Infokasten).

Zu dem GENiAL-Schwerpunkt Wasser passt agrarpolitisch auch das Thema Grundwasserschutz. Eine neue Düngeverordnung wurde auf den Weg gebracht, nun gilt es, eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Wie kann dabei gewährleistet werden, dass die Betriebe, die bereits zum Grundwasserschutz beitragen, künftig nicht benachteiligt werden?
Die Düngeverordnung 2020 sieht deutlich verschärfte Auflagen und Einschränkungen der Düngung in Gebieten vor, die auf belasteten Grundwasserkörpern und an belasteten Oberflächengewässern liegen und landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

Der Ausweisung dieser nitratbelasteten und eutrophierten (siehe Infokasten) Gebiete kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die unterschiedliche Handhabung im Rahmen der Düngeverordnung 2017 wird durch ein weitestgehend bundeseinheitliches Verfahren ersetzt und in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die gemeinsam durch den Bund und die Länder erarbeitet wird.

Die Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete wird danach im ersten Schritt auf der Grundlage von Immissionsdaten, das heißt von ermittelten Werten an den einzelnen Messstellen, erfolgen.
Die so abgegrenzten Gebiete werden im zweiten Schritt mit Standortdaten und Bewirtschaftungsdaten durch Modellierungsverfahren abgeglichen, sodass unterschiedliche regionale Bedingungen und besonders gewässerschonende Wirtschaftsweisen einfließen und berücksichtigt werden können.

Den eutrophierten Gebieten liegen sowohl die Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen als auch die Einschätzung der signifikanten Einträge durch landwirtschaftliche Quellen zugrunde. Damit wird eine möglichst zielgenaue und verursachergerechte Ausweisung von Gebieten ermöglicht.
Kristof Jurinke


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