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Zum MitgliederportalAb 2023 bedroht ein neues Umsatzsteuerrecht die Existenz vieler Schülerfirmen, darunter auch die Schülergenossenschaften. Der Verband hat hierfür Lösungen entwickelt und sie der Politik vorgelegt – bisher ohne Erfolg. Was genau hat der Verband unternommen, wie geht es weiter? Darüber sprach GENiAL mit Stephanie Düker, Projektleiterin Schülergenossenschaften, sowie Felix Reich, Referent für politische Interessenvertretung.
Frau Düker, in der letzten GENiAL haben wir ausführlich darüber berichtet, dass Schülerfirmen in öffentlich-rechtlicher oder kirchlicher Trägerschaft ab 2023 nun umsatzsteuerpflichtig werden sollen, obwohl es Schulprojekte sind.
Stephanie Düker: Schülerfirmen sind Bildungsprojekte, bei denen Kinder und Jugendliche im geschützten schulischen Rahmen wirtschaftliche Zusammenhänge realitätsnah kennenlernen, sich ausprobieren können und so auch erste berufliche Orientierung erfahren. Sie werden dabei von ihren Pädogog*innen angeleitet. Dass diese Projekte zukünftig de facto ab dem ersten Euro umsatzsteuerpflichtig werden sollen und damit schlechtergestellt werden als Kleinunternehmer, geht völlig an der Idee dieser Bildungsprojekte vorbei. Um das ganz deutlich zu machen: Es geht nicht um eine etwaige Umsatzsteuerzahllast, die wir für die Schülergenossenschaften vermeiden möchten, sondern um die mit der Gesetzesänderung verbundenen bürokratischen Hürden und den dadurch entstehenden Aufwand für alle Beteiligten vor Ort. Es betrifft sowohl die Schüler*innen als auch die betreuenden Lehrer-Coaches sowie die Kämmerer*innen, die die Umsätze der Schülergenossenschaften in ihre Buchhaltung einfließen lassen müssen (siehe auch GENiAL 2-2022, Seite 12 f.).
Was hat der Verband bisher unternommen?
Düker: Natürlich haben wir die Betroffenen, unsere Schülergenossenschaften, aber auch ihre Partnergenossenschaften ausführlich über die bevorstehende Umsatzsteuer-Problematik informiert und sie motiviert, vor Ort ihre Politiker*innen und Journalist*innen sowie die breite Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Hierfür stellen wir entsprechende Unterlagen auf www.schuelergeno.de/umsatzsteuer zur Verfügung. Ziel muss es sein, eine Ausnahme für Schülergenossenschaften beziehungsweise alle Schülerfirmen vom Umsatzsteuerrecht ab 2023 zu erhalten oder aber zumindest andere rechtssichere und zudem praktisch umsetzbare Lösungen zu erwirken.
Und wie steht die Politik zu dem Thema?
Felix Reich: Der Verband macht bereits seit mehr als zwei Jahren die Politik auf das Problem aufmerksam. Denn nur die Politik kann für die Schülergenossenschaften die Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuer schaffen. Deshalb führen wir kontinuierlich Gespräche mit Politiker*innen auf Landes- und Bundesebene, zum Beispiel mit dem Bundesfinanzministerium (BMF), der Kultusministerkonferenz und den Ministerien einiger Bundesländer. Dabei unterstützen uns auch unsere Nachbarverbände sowie die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
Auch wenn wir von einigen Akteur*in-nen, besonders von der Bildungs- und Kultusseite der Bundesländer, Signale der Unterstützung für unser Anliegen wie auch unsere Lösungsvorschläge bekommen, hatten wir bisher beim BMF noch keinen Erfolg. Ganz im Gegenteil: Beim BMF herrscht bislang noch die Rechtsauffassung, dass Schülerfirmen im Kern eher Wirtschafts- als Bildungsprojekte sind. Außerdem kann das Bundesministerium durch die neue Umsatzsteuer keine zu hohe bürokratische Belastung sowie existenzielle Gefahr für Schülerfirmen erkennen. Das BMF schlägt Alternativlösungen vor, die aber nicht praktikabel sind. Solange diese Einstellung beim BMF vorherrscht, wird es unserer Einschätzung nach auch keine Ausnahmen bei der Umsatzsteuer für Schülergenossenschaften geben.
Und wie geht es nun weiter?
Reich: Wir geben auf keinen Fall auf und haben schon die nächsten Schritte geplant. Es ist wichtig, dass wir auch weiterhin im Austausch mit den politischen Entscheidungsträger*innen bleiben und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Wenn unsere Vorschläge ein Denkanstoß an den richtigen Stellen sind, haben wir schon viel erreicht. Letztlich führen viele Wege nach Rom! Unser unerschütterliches Ziel bleibt es, eine gute Regelung zu finden, die rechtssicher und praktikabel ist. Schließlich sind Schülerfirmen Bildungsprojekte und keine Wirtschaftsunternehmen.
Sabine Bömmer