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Aus dem Verband | Veröffentlicht am 05.03.2021

Neues zu Gremienstrukturen, Wahlen und Nominierungen im Verband

2021 ist ein Superwahljahr. Es stehen nicht nur einige Landtagswahlen und die Bundestagswahl an, auch die Gremien des Genossenschaftsverbandes werden neu gewählt.

Das Ende der ersten Mandatsperiode des Genossenschaftsverbandes bietet eine gute Gelegenheit für eine Analyse und die Weiterentwicklung des Gremienaufbaus. So zeigt sich, dass sich die Einteilung in die fünf Fachvereinigungen Kredit, Agrar, Energie/Immobilien und Versorgung, Ländliche Ware sowie Gewerbliche Ware mit ihren fachlichen Gremien etabliert und bewährt hat.
Innerhalb der Fachvereinigungen sind die Mitglieder einzelnen Regionaltagen zugeordnet, die die demokratische Mitbestimmung sicherstellen und eine Netzwerkfunktion haben. Die Regionaltage in der Fachvereinigung der Kreditgenossenschaften erfüllen diese Aufgaben, wie die bisherigen Teilnahmequoten und Beteiligungen zeigen. Anders sieht es bei den Fachvereinigungen Agrar, Energie/Immobilien und Versorgung, Gewerbliche Ware sowie Ländliche Ware aus. In diesen Fachvereinigungen trifft eine rein regionale Vernetzung die Bedürfnisse der Genossenschaften nicht in gewünschtem Maße. Daher ist es – auch in Abstimmung mit den Mitgliedern dieser Fachvereinigungen – notwendig, neue Wege zu gehen.

Gestaltung der zukünftigen Gremienstruktur

Auf Basis dieser Erkenntnisse beschäftigten sich die Gremien des Verbandes eingehend mit einer Weiterentwicklung der Gremienstrukturen. Als Ergebnis schlug der Verbandsrat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2020 dem Verbandstag eine Änderung der Satzung vor. Im Zentrum stehen dabei folgende Punkte:

  • In den Fachvereinigungen der Agrargenossenschaften, der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften, der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie der landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften werden Mitgliederversammlungen eingeführt. Diese ersetzen die Regionaltage und gewährleisten die demokratischen Mitbestimmungsrechte. Neben der Einführung dieser Mitgliederversammlungen werden in diesen Fachvereinigungen auch neue Formate entwickeln, die einen intensiven Austausch zwischen dem Verband und den Mitgliedern fördern.
  • Um die paritätische Stimmenverteilung im Verbandsrat zwischen der Bankenseite und der Seite der weiteren Genossenschaften sicherzustellen, bleibt die Sitzverteilung zwischen den Fachvereinigungen im Verbandsrat wie bisher bestehen. Jeder Regionaltag der Banken nominiert einen Vertreter. Die Nominierungen zum Verbandsrat der weiteren Fachvereinigungen erfolgen im Frühjahr 2021 letztmalig im Rahmen der Regionaltage. Mit dem Beginn der neuen Mandatsperiode übernehmen die Mitgliederversammlungen diese Aufgabe. Darüber hinaus erhält die DZ BANK AG ein Gastmandat.
  • Um die Flexibilität bei der Gestaltung von Gremiensitzungen zu erhöhen, soll die Möglichkeit zur Durchführung von digitalen Gremiensitzungen in der Satzung verankert werden.

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