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Aus dem Verband | Veröffentlicht am 13.05.2022

Neues Umsatzsteuergesetz bedroht Schülergenossenschaften

Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V.

Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V.

Große Gefahr droht jetzt vielen Schülerfirmen und damit auch unseren Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher sowie kirchlicher Trägerschaft. Grund dafür ist eine Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 2023. Das neue Umsatzsteuergesetz führt dazu, dass Schülerfirmen in kommunaler Trägerschaft, zum Beispiel öffentliche Schulen, künftig ab dem ersten Euro umsatzsteuerpflichtig werden. Unser Verband fordert vom Bundesfinanzministerium eine Ausnahmeregel.

Gibt es sie nicht, könnte dies für Hunderte von Schülerfirmen in Deutschland das Aus bedeuten. Denn die bürokratischen und steuerlichen Anforderungen des neuen Gesetzes sind so hoch, dass die jungen Menschen in den Schülerfirmen nur daran scheitern können. Das kann politisch nicht gewollt sein! Schließlich sind Schülerfirmen wie auch die rund 120 Schülergenossenschaften unter dem Dach des Genossenschaftsverbandes anerkannte, pädagogisch wertvolle Schulprojekte, die Berufsorientierung geben und wirtschaftliche Kompetenz aufbauen. In ihrem geschützten Rahmen können Jugendliche unternehmerisches und ökonomisches Handeln und Denken ausprobieren, dürfen aber auch Fehler machen.

Der Verbandsvorstand hat deshalb mit seinen Expert*innen seit 2020 bei verschiedenen Bundes- und Landesministerien sowie der Kultusministerkonferenz eindringlich auf die Gefahren für Schülerfirmen hingewiesen und wird dies auch weiterhin tun. Zusätzlich hat er steuerrechtliche Lösungsvorschläge vorgelegt, für die keine Gesetzesänderungen nötig sind. Dies blieb leider bisher ohne Erfolg, die Zuständigkeiten für den „Fall Schülergenossenschaften“ wurden in der Politik hin- und hergeschoben. Es muss jetzt aber schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Deshalb appellieren meine Vorstandskollegen und ich eindringlich an das Bundesfinanzministerium, zeitnah eine Ausnahme für Schülerfirmen im neuen Umsatzsteuergesetz zu schaffen.

Inzwischen haben wir auch die betreuenden Lehrer*innen der betroffenen Schülergenossenschaften sowie die jeweiligen Partnergenossenschaften über die drohenden Gefahren per Mail, auf unserer Website für Schülergenossenschaften sowie in Webinaren informiert. Darüber hinaus haben wir Schüler- und Partnergenossenschaften gebeten, die Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes für Schülerfirmen in der Politik und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dabei lassen wir unsere Mitglieder nicht im Stich, sondern stellen umfangreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung. Wir hoffen so, in gemeinsamer Anstrengung und genossenschaftlicher Solidarität eine Ausnahmeregelung für Schülerfirmen erreichen zu können.

www.schuelergeno.de

So unterstützt der Verband:
Der Verband stellt auf der Website www.schuelergeno.de umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen für alle betroffen Schülergenossenschaften sowie ihre Partnergenossenschaft zur Verfügung. Diese reichen von Muster-Briefen an Politiker*innen über eine Muster-Pressemitteilung bis hin zu Social-Media-Ideen.


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