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Zum MitgliederportalEine Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie wird hohe Sanierungskosten für den Mittelstand nach sich ziehen und das Risikomanagement der Genossenschaftsbanken betreffen. GENiAL sprach mit Anne Katrin Horstmann und Nicola Winkler von der AWADO GmbH WpG StBG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
Die EU-Kommission will die Gebäuderichtlinie verschärfen. Ab 2030 sollen alle Gebäude für Europa weitgehend emissionsfrei sein. Was heißt das?
Anne Katrin Horstmann: Europa soll bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Dieses Ziel wurde im European Green Deal der Europäischen Kommission festgelegt. Unter anderem sollen deshalb auch die Immobilien klimaeffizienter und nachhaltiger werden. Bei Umsetzung der Vorschläge wird auch die deutsche Gebäuderichtlinie verschärft werden müssen.So sollen wirtschaftliche und öffentliche Gebäude mit dem Wert „G“ auf der EU-Energieskala bis zum 1. Januar 2027 die Stufe „F“ und bis zum 1. Januar 2030 die Klasse „E“ erreicht haben. Das sind zirka 15 Prozent des Gesamtgebäudebestandes und betrifft die am wenigsten effizienten Gebäude. Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei betrieben werden.
Welche Folgen hat das für den Mittelstand?
Anne Katrin Horstmann: Auf den Mittelstand könnten deshalb Sanierungspflichten und enorme Kosten zukommen. Deshalb sollten die Unternehmen ausreichend Zeit einplanen, um gegebenenfalls Produktions-, Lager- und Personalkapazitäten zeitweise zu verlagern und die Bauunternehmen rechtzeitig an Bord zu holen. Die AWADO kann dabei unterstützen, Potenziale aufzudecken, Maßnahmen zu ermitteln und diese zu projektieren, um die Gesetzeskonformität zum Stichtag oder früher zu gewährleisten. Die AWADO kann darüber hinaus dabei helfen, den Kapitalbedarf für die Sanierungen zu ermitteln. So können die Unternehmen rechtzeitig das Gespräch mit der Hausbank suchen und eine fristenkongruente Finanzierung sicherstellen.
Was bedeutet das für das Risikomanagement der genossenschaftlichen Hausbanken?
Nicola Winkler: Für die energetischen Sanierungen ist EU-weit ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 275 Milliarden Euro jährlich nötig. Diese Mittel werden zu großen Teilen über die Hausbanken finanziert werden müssen. Mit einer entsprechenden Marktpotenzialanalyse kann die AWADO dabei die Chancen im Geschäftsgebiet identifizieren.
Um die Risiken beurteilen zu können, die durch die neue Gebäuderichtlinie entstehen (transitorische Risiken), muss ermittelt werden, welche Kreditnehmer*innen beziehungsweise welche Sicherheiten hiervon betroffen sein werden. Hierzu fehlen derzeit noch die relevanten Informationen, insbesondere die zur Gebäudeeffizienz. Aus diesen und weiteren Informationen, zum Beispiel Verbrauchswerten, muss dann analysiert werden, wie sich die neuen Anforderungen auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten auswirken könnten und ob die Kreditnehmer*innen weitere Kapitaldienste erbringen müssen.
Ab wann ist die Umsetzung für Genossenschaftsbanken verpflichtend?
NICOLA WINKLER: Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit sowie die Überwachung der Werthaltigkeit von Sicherheiten sind seit langem bewährte Praxis. Neu kommt jetzt hinzu, dass ESG-Faktoren im Kreditvergabeprozess und dem Kreditrisikomanagement berücksichtigt werden müssen. Dies wird voraussichtlich ab 2022 mit der erwarteten MaRisk-Novelle bindend werden.
Sabine Bömmer
Ansprechpartnerinnen:
Anne Katrin Horstmann (Mittelstand)
Mobil: 0170 7406636
E-Mail: anne-katrin.horstmann@
awado-gruppe.de
Nicola Winkler (Banken)
Mobil: 0151 14827832
E-Mail: nicola.winkler@
awado-gruppe.de