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Video-Telefonie in der Anlageberatung nach WpHG immer bedeutender

  • 12.02.2021
  • von Anette Neitzert
  • Grundsatzblog

Ausgehend vom gesetzlichen Schutzzweck der Aufzeichnungspflicht (siehe Erwägungsgrund 57, Richtlinie 2014/65/EU - Stärkung des Anlegerschutzes, Verbesserung der Marktüberwachung und Erhöhung der Rechtssicherheit) stellt sich die Frage, ob neben der Tonspur auch die Bildspur aufgezeichnet werden muss.

Die BaFin hat sich nach derzeitigem Kenntnisstand bislang nicht zum Sachverhalt geäußert. Mit Blick auf die Gesetzesintension stellt die Aufzeichnung und Archivierung der Tonspur nach der derzeitigen Verbundmeinung das aufsichtliche Minimum dar und muss mindestens sichergestellt sein.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der BVR mit Rundschreiben vom 4. September 2020 einen aktualisierten Umsetzungsleitfaden für den Einsatz der Video-Telefonie zum Ausbau der Omnikanal-Beratung veröffentlicht hat. Der praxisorienierte Leitfaden berücksichtigt auch die gesetzlichen Anforderungen
(z. B. WpHG) und stellt einen guten Einstieg dar, um sich dem Thema Video-Telefonie zu nähern.

Quelle:
BVR-Extranet > Direkteinstieg Kundenfokus/Omnikanal-Guide > Schritt 3: Handlungsfelder umsetzen > Konzepte Digital-persönliches Banking > Umsetzungsleitfaden für den Einsatz der Video-Telefonie zum Ausbau der Omnikanal-Beratung

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Anette Neitzert

Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

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Danijela Lemke

Compliance Beauftragte