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Referentenentwurf zur Umsetzung von CRD V und BRRD II veröffentlicht

  • 12.05.2020
  • von Steffen Söffner
  • Grundsatzblog

Am 22. April 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) zur nationalen Umsetzung von CRD V und BRRD II veröffentlicht. Die Verbände werden gebeten ihre Stellungnahmen zur Konsultation bis zum 20. Mai 2020 einzureichen.

Zur Umsetzung von CRD V und BRRD II, die im Sommer letzten Jahres in Kraft getreten sind, werde verschiedene nationale Gesetze angepasst. Betroffen sind vor allem das Kreditwesengesetz (KWG) und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Im KWG wird dazu unter anderem die Rechtsgrundlage für den SREP-Zuschlag und die Eigenmittelzielkennziffer geschärft und die Einordnung von potentiell systemrelevanten Instituten festgelegt. Infolge der Herausnahme der Förderbanken aus der CRR durch die CRR II sind zudem Anpassungen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) vorgesehen.

Zudem sind weitere, über das Bankenpaket hinausgehende Anpassungen von Finanzmarktgesetzen eingeflossen. Unter anderem wird der Anlegerschutz bei bail-in-fähigen Kapitalinstrumenten (Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals / AT 1) im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erweitert.

Teile des Bankenpakets sind durch Änderungen in Rechtsverordnungen umzusetzen. So müssen die durch die CRD V veränderten Anforderungen an den Kapitalpuffer in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die veränderten Vergütungsregeln in der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) umgesetzt werden. Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) wird einer Anpassung entsprechend der CRR II bedürfen. Die Befugnis zur Änderung dieser Rechtsverordnungen ist jeweils auf die BaFin übertragen worden, so dass diese Umsetzungsteile zu einem späteren Zeitpunkt separat konsultiert werden.

Die Konsultation des Referentenentwurfs läuft für drei Wochen bis zum 20. Mai 2020. Wir werden den Referentenentwurf prüfen und dem BVR unsere Anmerkungen für die gemeinsame Stellungnahme bereitstellen. Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.

Sprechen Sie hierzu gerne an: