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Prüfung der Ausreißer zur Qualitätssicherung der AnaCredit-Daten

  • 01.02.2021
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Bundesbank informiert in ihrem Rundschreiben Nr. 03/2021 vom 29. Januar 2021 über die Einführung der Möglichkeit zur Bestätigung von auffälligen, aber korrekten Werten ab Ende 2021.

Wie im Rundschreiben Nr. 57/2020 vom 28. August 2020 mitgeteilt, wird seit dem Meldestichtag 31. August 2020 zur Sicherung der Qualität der AnaCredit-Daten die Prüfungen auf „Ausreißer“ durchgeführt. Voraussichtlich ab Ende 2021 wird den Berichtspflichtigen, wie im Validierungshandbuch bereits angekündigt, nun zusätzlich für alle Meldetermine, für die Auffälligkeiten zurückgemeldet wurden (d. h. beginnend mit dem Meldetermin 31.08.2020), die Option eröffnet, als auffällig zurückgemeldete Werte durch die Übermittlung einer Einreichungsdatei bei der Bundesbank als korrekt zu bestätigen.

Die Struktur der Bestätigungsmeldung entspricht prinzipiell der Struktur der Rückmeldungen von Plausibilisierungsergebnissen an die Berichtspflichtigen. Ergänzend dazu ist der genaue Attributswert, der bestätigt werden soll, durch den Berichtspflichtigen anzugeben. Grundsätzlich wirkt sich eine Bestätigungsmeldung gemäß dem zum Einführungszeitpunkt gültigen Zeitpunktprinzip einzig auf den betroffenen Meldestichtag aus. Für jede akzeptierte Bestätigungsdatei wird eine Datei-bezogene Rückmeldung sowie für den betroffenen Meldestichtag eine Meldestichtags-bezogene Rückmeldung generiert und versendet.

Die Dateibezogene Rückmeldung enthält entweder den Code AK0001 für eine technisch fehlerfreie Datei oder die Fehlercodes einzelner, abgewiesener Bestätigungsdatensätze. Stimmt der Wert in der Bestätigungsmeldung nicht mit dem aktuell im System der Bundesbank gültigen Wert überein, wird der jeweilige Bestätigungsdatensatz unter Angabe eines Fehlercodes mit dem Präfix „CR" abgelehnt.

Erhält das Kreditdatensystem AnaCredit-BBk der Bundesbank eine Bestätigungsmeldung und akzeptiert diese, gelten die darin erfassten Auffälligkeiten für den betroffenen Meldestichtag als bestätigt und werden in nachfolgenden Rückmeldungen für den betroffenen Meldestichtag an den Berichtspflichtigen nicht mehr zurückgemeldet.

Die Bundesbank ermöglicht die Übernahme bestätigter Werte für die Folgetermine. Werden seitens der Bundesbank zurückgemeldete „Ausreißer“ durch den Berichtspflichtigen vor Ersteinreichung des nächsten Meldetermins bestätigt, werden die bestehenden Bestätigungen unabhängig von der Einreichungsart automatisch in den neuen Meldetermin übernommen. Dies setzt allerdings voraus, dass sich der Datenwert zum neuen Meldetermin nicht oder nur innerhalb eines Toleranzbereichs von anfangs +/- 10% verändert hat.

Geht eine geänderte Bestätigung vom Berichtspflichtigen für einen auffälligen Wert ein, für den bereits eine zum gleichen Meldestichtag gültige Bestätigung vorliegt, überschreibt die geänderte Bestätigung die bisherige Bestätigung. Die Bestätigung eines Wertes zu einem bestimmten Meldestichtag wird durch Einreichung
eines regulären Meldedatensatzes mit einem neuen Wert außerhalb des durch den ursprünglich bestätigten Wert definierten Toleranzbereiches aufgehoben. Entsprechend kann auch keine Bestätigung mehr in zukünftige Meldestichtage übernommen werden. Wird eine Bestätigungsinformation für einen rückwirkenden Meldestichtag aufgehoben, hat dies keine Auswirkungen auf die folgenden Meldestichtage.

Unmittelbar nach Aktivierung der Funktionalität zur Bestätigung von Ausreißern sollten zum gegebenen Zeitpunkt für den aktuellen Meldestichtag alle verfügbaren Bestätigungen eingereicht werden. Durch diese Vorgehensweise könnten die eingereichten Bestätigungen ggfs. in die darauffolgenden Termine übernommen werden und müssten fürzukünftige Meldetermine nicht erneut eingereicht werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen