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Platform on Sustainable Finance in der Gründung

  • 09.07.2020
  • von
  • Grundsatzblog

Eine aus 57 Mitgliedern bestehende Gruppe aus Expertinnen und Experten wurde im Rahmen der Taxonomie-Verordnung auf EU Ebene ins Leben gerufen. Derzeit läuft die Bewerbungsphase noch bis zum 16. Juli 2020. Die zukünftigen Aufgaben sind insbesondere die technischen Kriterien zur Nachhaltigkeitsbeurteilung einzuschätzen und bei deren Weiterentwicklung zu beraten. Zudem sollen auch generelle politische Maßnahmen der EU Kommission durch die neue Plattform eingeordnet werden.

Zentrale Aufgabe der Sustainable Finance Plattform der Europäischen Kommission ist es damit bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte inhatliche Impulse zu liefern, um die EU Taxonomie wirksam zu installieren. Die Plattform ist auf Dauer eingerichtet und wird sich somit kontinuierlich bei der Ergänzung und Überarbeitung der EU Taxonomie beteiligen sowie neue etwa technische oder legislative Maßgaben mit Bezug zur Taxonomie einwerten. dabei sollen auch andere Nachhaltigkeitsbereiche über die ökologische Dimension hinaus betrachtet werden und damit die gegenwärtig konsultierte erneuerte Sustanable Finance Strategie in Ihrer Umsetzung unterstützt werden.

Die delegierten Rechtsakte zur Abschwächung des und Anpassung an den Klimawandeln und sollen gemäß der Taxonomie-Verordnung zum 31.12.2020 angenommen sein. Die weiteren Umweltziele sollen durch delegierte Rechtsakte bis zum 31.12.2021 durch Maßnahmen unterlegt werden. Bezogen auf die Klimaziele müssen technische Kriterien zur Differenzierung nachhaltiger und nicht nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten entwickelt werden. Die Plattform unterstützt dabei praxisrelevante Umsetzungsaspekte sowie aktuelle wissenschaftliche Grundlagen in die Ausgestaltung und Aktualisierung der Kriterien einfließen zu lassen.

Die Plattform dient neben Unterstützung zur Kriterienauswahl auch der Beobachtung von Trends bei den Kapitalflüssen in Richtung nachaltiger Investitionen, sie unterstützt dabei, Kohärenz zwischen den unterschiedlichen Initiativen herzustellen und sie begleitet die Entwicklung einer zugänglichen und qualitativ hochwertigen Datengrundalge zur Nachhaltigkeitsbewertung.

Im Einzelnen setzen sich die Mitglieder der Plattform aus vier Teilnehmergruppen zusammen: Typ A Mitglieder werden aufgrund ihrer individuellen Expertise zu den Themen, die durch die Taxonomie-Verordnung abgedeckt werden, berufen. Typ B Mitglieder repräsentieren Stakeholder-Interessen eines relevanten Themenbereichs nicht jedoch jene einer bestimmten Organisation. Typ C Mitglieder vertreten die Taxonomie-relevante Expertise aus der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und aus Wissenschaft und Forschung. Typ E Mitglieder bestehen aus VertreterInnen der relevanten europäischen Aufsichtsbehörden.

Bewerbungen auf die entsprechenden Positionen können bis zum 16. Juli eingereicht werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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WP

Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

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Victoria Dieckmann

Beratung und Betreuung Genossenschaften