- 28.03.2024
- Grundsatzblog
- 27.10.2020
- von Matthias Seckinger
BaFin konsultiert das Rundschreiben „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT" (BAIT).
Die BaFin sowie die Deutsche Bundesbank haben aufgrund der im November 2019 veröffentlichten „EBA-Leitlinien für IKT und Sicherheitsrisikomanagement“ (ICT Guidelines), die für den Binnenmarkt einheitliche Anforderungen an das Management von Informationstechnik und Informationssicherheit für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Zahlungsdienstleister stellt, überprüft, inwiefern hieraus Anpassungen der BAIT erforderlich sind.
Unterstützung erfolgte hierbei vom BaFin-Fachgremium IT, in dem neben der Aufsicht kleine und große Institute, Verbände und die Wissenschaft vertreten sind. Die überarbeitete Version der BAIT enthält Ergänzungen an den bestehenden Themen sowie neue Kapitel zur operativen Informationssicherheit, zu Kundenbeziehungen von Zahlungsdiensten sowie zu Thema Notfallmanagement.
Mit der öffentlichen Konsultation können Stellungnahmen bis zum 23. November 2020 bei der BaFin eingereicht werden. Im Anschluss an das Konsultationsverfahren werden die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und das Ergebnis dem Fachgremium IT vor der Veröffentlichung der BAIT erneut vorgestellt.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Alexander Beck
Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam IT/Bankanwendungsverfahren
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