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Neues Validierungshandbuch und neue technische Spezifikation für AnaCredit

  • 08.08.2022
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Deutsche Bundesbank hat die neue Version 15 des Validierungshandbuchs für AnaCredit veröffentlicht sowie die technische Spezifikation der Stamm- und Kreditmeldedaten für AnaCredit auf Version 2.4 aktualisiert. Beide Versionen sind ab dem 1. Februar 2023 gültig.

Das Validierungshandbuch beschreibt alle Validierungen, die vorgenommen werden, um eine zufriedenstellende Datenqualität zu gewährleisten. Zusätzlich zu den Validierungen werden Plausibilisierungen ausgeführt, die Auffälligkeiten in den Daten aufdecken sollen. Die veröffentlichten Validierungsregeln umfassen einen Mindestkatalog von in sich geschlossenen Regeln, denen die an die Bundesbank zu meldenden Daten entsprechen müssen, um die vorgesehenen Anforderungen bezüglich Vollständigkeit und Konsistenz zu erfüllen. Die veröffentlichten Plausibilisierungen zum Erkennen von Ausreißern überprüfen granulare Grenzwerte ausgewählter Attribute, um implausible Daten und Dummy-Werte auszuschließen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass zusätzlich zu den Validierungsregeln und Ausreißerregeln weitere Plausibilisierungsregeln in Vorbereitung sind.

Die Neuerungen in dieser Aktualisierung betreffen unter anderem die Klarstellung für die Anwendung von Sub-Bedingungen bei der Überprüfung von Validierungsregeln der Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten. Werden für einen Vertragspartner keine Angaben zu Spezialfällen gemacht, so gilt automatisch der allgemeine Fall. Die Regel CT0400 (kumulierte Wertminderung) in der Sub-Bedingung CD0050 (betrifft Bestandsgeschäft) wurde korrigiert, bzw. von erforderlich (R) auf nicht erforderlich (x) geändert.

Die Regel CN0541_DE bezüglich der Konsistenz der Rechnungslegungsklassifikation mit dem Rechnungslegungsstandard wurde angepasst, sie wird unter CN0541 geführt. In diesem Zusammenhang kann die Streichung ähnlicher Validierungsregeln CN00542_DE, CN00551_DE und CN00552_DE gesehen werden. Neu hinzugefügt wurden CN0599_DE (kein Registereintrag für Gebietskörperschaften), CN0705 (Anfangsbetrag des Engagements größer Null, außer nicht-zutreffend), CN0707 (Nominalwert und Abschreibungen mindestens so groß wie die Rückstände), CN0713 bis CN0716 (betreffen kumulierte Abschreibung, bilanzieller Ansatz, Ausfallstatus, Rückstellungen, außerbilanzieller Betrag, kumulierte Rückflüsse, Ausfall), CN0832 (Konsistenz Ausfallstatus und Ausfallwahrscheinlichkeit) und CN0833 (der Ausfallstatus darf nur dann nicht-anwendbar sein, wenn auch das Datum nicht-anwendbar ist).

Die Regeln CN0280 (Rückstände müssen bei Ausfall mit Überziehung größer Null sein), CN0848_DE, CN0849_DE und CN00867_DE (diese Validierungen betreffen die Konsistenz von Vertragspartnerkennung und Bilanzansatz einerseits sowie Ausfall des Instruments, Ausfalldatum sowie Änderung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken andererseits) wurden gestrichen. Die Regeln CN0590 (Konsistenz Sektor zum Wirtschaftszweig), CN0702 (ein bilanzielles Instrument lässt kein nicht-zutreffend im Buchwert zu) und CN0827 (korrekte Darstellung von Wertminderungen) sowie CN0852 (Rechnungslegungsklassifikation und Bilanzansatz) wurden angepasst. Weiterhin gab es Anpassungen bei den Validierungsregeln für die Prüfung länderspezifischer Postleitzahlenformate (mehrere PSTL_CD_DS_XX-Codes sind betroffen).

Der Erläuterungstext von NP0400_DE (Ablehnungsregel, wenn Vertragspartner bereits als natürlich Person abgelehnt worden ist sowie bei Mehrdeutigkeit innerhalb der Meldedatei) wurde überarbeitet. Die bisherige Überprüfungspflicht bzw. Löschpflicht bei potentiell gemeldeten natürlichen Person wird um einen Hinweis auf eine spezifische Rückmeldung via dem DataSet BBK_ANCRDT_ENTTY_PRTCTD_C ergänzt. In den Plausibilisierungen wurde die Regel CR-[Plausibilisierungscode] (Abgleich zu bestätigendem Wert mit vorhandenem Wert) gestrichen, dafür wurden aber u.a. die Regeln CR0010, CR0020, CR0030, CR0040, CR0050 und CR0060 eingeführt. Auch diese überprüfen den zu bestätigenden Wert, unterscheiden sich jedoch jeweils im Ablehnungsgrund. Es gibt zwei neue Plausibilisierungscodes für die Datenqualität: DSTNC_BNCHMRK (Wert außerhalb des Akzeptanzbereichs) und CLCLTN_NT_PSSBL (fehlende Berechnungsgrundlage).

Die Änderungen sind im Validierungshandbuch gelb unterlegt. Das Validierungshandbuch ist für die IT-Dienstleister, welche die Meldung versorgt, sehr relevant, weil es Bedingungen für die Daten und den Meldevorgaben enthält. Weiterhin enthält es aber auch eine sehr präzise Interpretation der Fachlichkeit durch die Aufsicht. Zwar werden durch diese Regeln des Validierungshandbuchs keine neuen Fachvorgaben gemacht, jedoch helfen die Regeln dabei, die Fachvorgaben besser zu verstehen. Die Validierungsregeln wurden bereits mehrfach aktualisiert und überarbeitet.

Diese technische Spezifikation beschreibt das technische Format des Datenaustausches zwischen AnaCredit-Berichtspflichtigen und der Bundesbank. Es umfasst sowohl die Beschreibung der Vertragspartner-Stammdatenmeldungen als auch der Kreditdatenmeldungen für AnaCredit. Da es sehr technisch ist, verlangt es gute Kenntnisse von XML und des zugehörigen Standards SDMX. Diese Dokumentation richtet sich an technische Stellen (IT-Abteilungen, Dienstleister), die mit der Datenerstellung und -übertragung an das AnaCredit-System der Bundesbank beauftragt sind. Die genauen Definitionen befinden sich in spezifischen Vorgaben der Bundesbank.

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Julia Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen