Unsere Gremienräume sind ein geschlossener Bereich, in dem wir für unsere Gremienmitglieder Unterlagen der Gremien – Verbandstag, Verbandsrat, Regionaltage, Mitgliederversammlungen, Fachräte und Arbeitsausschüsse – zur Verfügung stellen. Des Weiteren findet sich hier der Zugang zur Arbeitsgruppe des Nachhaltigkeitsrats.
Zu den GremienräumenFür die Fachvereinigungen:
Unser Mitgliederportal ist ein geschlossener Bereich, in dem der Genossenschaftsverband den Mitgliedern der Fachvereinigungen Agrar, Gewerbe, Landwirtschaft sowie Energie, Immobilien und Versorgung Informationen und Anwendungen zur Verfügung stellt.
Zum MitgliederportalDer europäische Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) wird bereits seit einigen Jahren durch Institutsbeiträge dotiert, um innerhalb eines festgelegten Zeitraums sein endgültiges Zielvolumen zu erreichen. Auch für das Jahr 2023 werden die europäischen Banken wieder individuelle oder pauschale Beiträge in Form der Bankenabgabe leisten. Die Zuständigkeit für das Meldeverfahren obliegt zwar in letzter Instanz dem Single Resolution Board (SRB), allerdings wird für den aktuellen Erhebungszeitraum auch wieder die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde zuständig sein. Die Meldungseinreichung findet demzufolge wieder über die BaFin statt, die den beitragspflichtigen Banken jedoch diesmal - abweichend vom gesetzlich vorgegebenen 31. Januar 2023 - eine Einreichung bis spätestens zum 16. Januar 2023 empfohlen hat.
Die aktuellen Meldeanforderungen sind weitgehend identisch mit den Meldefeldern des letztjährigen Formulars, ergänzend wurde als Risikoindikator noch die Kennzahl NSFR aufgenommen. Seitens des BVR wurde - wie auch in den Vorjahren - bereits per Rundschreiben über die Meldung zur Bankenabgabe unterrichtet. Das Rundschreiben enthält auch wieder die bekannte Ausfüllhilfe mit Angaben zur Datenherkunft, u.a. aus dem europäischen Meldewesen (COREP). Angesichts einer Veränderung im Datenformat für die Einreichung der Meldung wird dort ebenfalls ausführlich über die Unterstützung im Banksystem der Atruvia informiert. Zudem greift das Rundschreiben die Empfehlung der BaFin auf, angesichts der Neuerungen die Meldungseinreichung bis spätestens zum 16. Januar 2023 vorzunehmen.
Im Januar 2023 wird auch wieder ein Online-Seminar der GenoAkademie zur Unterstützung der Kreditgenossenschaften bei der Meldungsabgabe stattfinden. Aktuelle Informationen dazu sind auf der Homepage der GenoAkademie verfügbar (Veranstaltungsnummer RW630001).
Quellen:
https://www.bafin.de/dok/18758492 https://www.srb.europa.eu/en/content/2023-srf-levies-ex-ante-contributions |
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