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Marktumfrage der BaFin zum Zuwendungsregime

  • 26.03.2021
  • von Ulrich Braun
  • Grundsatzblog

Marktumfrage der BaFin zu Zuwendungen - Nutzung der Regelbeispiele gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WpDPV.

Die BaFin hat Anfang März 2021 eine Marktumfrage zum Zuwendungsregime, insbesondere zum Umfang der Nutzung der in der WpDVerOV dargestellten verschiedenen Regelbeispiele einer qualitätsverbessernden Verwendung gestartet. Angabegemäß sind von dieser Umfrage neben Banken und Sparkassen auch Institute des genossenschaftlichen Sektors betroffen.

Ziel der Marktuntersuchung auf Seiten der BaFin ist es, sich einen Überblick über den Umfang der jeweils genutzten Regelbeispiele der WpDPV zu verschaffen. Die Beantwortung soll dabei auf den für 2020 zu erstellenden Zu-/Verwendungsverzeichnissen basieren. Eine Rückmeldefrist ist seitens der BaFin nach unserer Kenntnis bis 9. April 2021 erbeten.

Sollte ihr Haus von der genannten Anfrage der BaFin betroffen sein, sprechen Sie uns gerne an.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Danijela Lemke

Compliance Beauftragte