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Konsultation zu geldwäscherechtlichen Hinweisen

  • 27.08.2021
  • von Matthias Seckinger
  • Grundsatzblog

Die BaFin konsultiert Aktualisierungen der geldwäscherechtliche Auslegungs- und Anwendungshinweise.

Die BaFin stellt den Entwurf einer aktualisierten Fassung der "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation. Hintergrund der Aktualisierung sind Änderungen des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW).

Darüber hinaus soll die Privilegierung von Anderkonten von Rechtsanwälten und Notaren gestrichen werden. Somit wären die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von (Sammel-) Anderkonten fortlaufend dem verpflichteten Kreditinstitut mitzuteilen, sofern nicht ausdrücklich ein geringes geldwäscherechtliches Risiko feststellt wird.

Weiterhin offene Ergänzungen der geldwäscherechtliche Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Schließung der Lücke zu den DK-Hinweisen aus 2014 sollen weiteren Konsultationen vorbehalten bleiben.

Die DK (Deutsche Kreditwirtschaft) wird zu dem BaFin-Entwurf eine Stellungnahme abgeben.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andreas Meyer

Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention