- 12.04.2024
- Grundsatzblog
- 27.08.2021
- von Matthias Seckinger
Die BaFin konsultiert Aktualisierungen der geldwäscherechtliche Auslegungs- und Anwendungshinweise.
Die BaFin stellt den Entwurf einer aktualisierten Fassung der "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation. Hintergrund der Aktualisierung sind Änderungen des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW).
Darüber hinaus soll die Privilegierung von Anderkonten von Rechtsanwälten und Notaren gestrichen werden. Somit wären die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von (Sammel-) Anderkonten fortlaufend dem verpflichteten Kreditinstitut mitzuteilen, sofern nicht ausdrücklich ein geringes geldwäscherechtliches Risiko feststellt wird.
Weiterhin offene Ergänzungen der geldwäscherechtliche Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Schließung der Lücke zu den DK-Hinweisen aus 2014 sollen weiteren Konsultationen vorbehalten bleiben.
Die DK (Deutsche Kreditwirtschaft) wird zu dem BaFin-Entwurf eine Stellungnahme abgeben.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Andreas Meyer
Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention