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Konsultation der EBA zu Tabellen für NPL-Transaktionen

  • 19.05.2022
  • von Norbert Baumstark
  • Grundsatzblog

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konsultiert einen technischen Standard zu Tabellen für Verkäufe notleidender Kredite (NPL).

Es gab bereits bislang - auf freiwilliger Basis - Templates für NPL-Transaktionen, welche die Transparenz für den NPL-Sekundärmarkt erhöhen sollten. Darauf aufbauend wird nun ein technischer Standard konsultiert, welches diese Informationsinstrumentarien verpflichtend einführen will. Dieser Standard steht in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer.

Nach Art. 15 Abs. 1 dieser Richtlinie ist sicherzustellen, "dass ein Kreditinstitut einem potenziellen Kreditkäufer die Informationen über die Ansprüche eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder über den notleidenden Kreditvertrag selbst und über die etwaigen Sicherheiten zur Verfügung stellt, die der potenzielle Kreditkäufer benötigt, um vor Abschluss eines Vertrags über die Übertragung der Gläubigeransprüche aus dem notleidenden Kreditvertrag oder über die Übertragung des notleidenden Kreditvertrags den Wert der Ansprüche des Kreditgebers aus dem notleidenden Kreditvertrag oder den Wert des notleidenden Kreditvertrags selbst sowie die Wahrscheinlichkeit, dass der Wert wiederhereingebracht werden kann, selbst beurteilen zu können."

Für den Datenschutz enthält dieser Standard eigene, allgemein gehaltene Vorgaben und es besteht insoweit Konkretisierungsbedarf. Die Proportionalität wird in Bezug auf die Größe der notleidenden Kredite sowie Art des Kreditnehmers und die Frage der Besicherung gesetzt. Für die europäische Regulierung wird leider kein Bezug auf die Größe und Komplexität des Kreditinstituts hergestellt.

Es soll fünf Tabellen geben, für die Gegenpartei eine Tabelle mit 45 Feldern, eine Tabelle welche die Gegenpartei, den Kredit, den Vertrag und die Sicherheit in Beziehung setzt (Relationship-Tabelle), eine Tabelle zum Kredit mit 50 Feldern, eine Tabelle zu den Sicherheiten mit 46 Feldern und eine Tabelle mit 16 Spalten und 10 Zeilen zu den Zahlungsströmen, jedoch nur eingeschränkt zu befüllen. Die ersten vier Tabellen haben eine teilweise Ähnlichkeit zu AnaCredit. Dazu gibt es ein Glossar, eine teils technische, teils fachliche Beschreibung der Datenfelder. Das Glossar will auch die Proportionalität umsetzen.

Unterschieden wird zwischen verpflichtenden und nicht-verpflichtenden Datenfeldern. Weiterhin sind bestimmte Felder nur für Kredite größer 25 T€ zu befüllen. Bestimmte Felder sind nur für bestimmte Kreditnehmer ("Corporate" vs. "private individual"), manche nur für besicherte Kredite relevant. Bei der Einschränkung auf die Art des Kreditnehmers und der Sicherheit geht es jedoch weniger um Proportionalität, als vielmehr um die Anwendbarkeit bestimmter Datenfelder. Als Proportionalität bleibt somit, dass für Kredite bis 25 T€ statt 133 Pflichtfelder (von insgesamt 157 Felder) nur 91 Pflichtfelder bestehen.

Die Konsultation knüpft an das Diskussionspapier aus Mai 2021 an (EBA/DP/2021/02). Die Konsultation läuft bis Ende August 2022. Eine öffentliche Anhörung soll am 15. Juni 2022 von 10 bis 12 Uhr stattfinden (Registrierung bis 13. Juni 2022 16 Uhr). Der Standard soll Ende 2022 final der Europäischen Kommission unterbreitet werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Michael Wellmann Profil bild
WP/StB

Dr. Michael Wellmann

Prüfung und Betreuung Banken IV
Bereichsleiter Großbanken Nord-West & Prüfungsassistenzen