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IDW PS 521 n.F. zur Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts

  • 08.01.2021
  • von Ulrich Braun
  • Grundsatzblog

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat eine Neufassung des für die Prüfung nach § 89 WpHG maßgeblichen IDW PS 521 erstellt, welcher im Rahmen künftiger Wertpapierdienstleisungs- und Depotprüfungen zu berücksichtigen sein wird.

In der Neufassung des IDW PS 521 n.F. wurden zwischenzeitliche Gesetzesänderungen - vor allem des zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), mit dem die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II - MiFID II) in nationales Recht umgesetzt wurde - berücksichtigt.

Außerdem berücksichtigt die Neufassung folgende Aspekte:

  • Klarstellungen und Abgrenzungen der zugrunde liegenden Auftragsart.
  • Im HInblick auf eine einheitliche Vorgehensweise im Berufsstand, wurden die Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungshandlungen insb. für die grundsätzlich in allen Teilbereichen durchzuführende Systemprüfung mit Funktionstests sowie an Stichproben- und Einzelfallprüfungen dargestellt.
  • Zudem werden die Anforderungen an die Berichterstattung im Prüfungsbericht einschließlich des Fragebogens verdeutlicht.

Der IDW Prüfungsstandard "Die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (IDW PS 521 n.F.)" wird in Heft 01/2021 der IDW Life veröffentlicht werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Anette Neitzert

Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht