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IDW Knowledge Papier: Green Bonds

  • 23.03.2021
  • von
  • Grundsatzblog

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Knowledge Papier zum Thema Green Bonds veröffentlicht.

Schon zu Beginn macht das Institut die Problematik im Zusammenhang mit der Emission von Green Bonds (Grüne Anleihen) deutlich. Hierbei geht es vor allem um die externe Verifizierung solcher Anleihen. Die Herausforderung liegt in der Heterogenität – welches sich auf die angewendeten (Prüfungs-) Standards sowie auf den Umfang der durchzuführenden Validierungshandlungen bezieht. Um diesem Problem, welches die Vergleichbarkeit von Grüne Anleihen seitens der Investoren erschwert, entgegenzuwirken, wird nun auf europäische Ebene ein unverbindlicher EU Green Bond Standard entwickelt.

Zunächst wird auf die dynamische Entwicklung des Green-Bond-Markts eingegangen. Seit der ersten Emission einer mit grün zertifizierten Anleihe im Jahr 2007 (The Climate Awareness Bond der European Investment Bank) hat sich der Markt um Akteure aus der Finanzsektor sowie der Realwirtschaft erweitert. Dem Bericht zufolge hat sich das Emissionsvolumen von Green Bonds seit 2010 verhundertfacht und hat Stand 2019 mehr als USD 250 Mrd. weltweit erreicht. Experten prognostizieren für 2021 Neuemission von Grüne Anleihen in Höhe von USD 500 Mrd. Deutschland stellt mit EUR 33,6 Mrd. (Stand 2019) den viertgrößten Markt weltweit und somit sind deutsche Emittenten Vorreiter am weltweiten Green-Bond-Markt. Die überwiegenden Erlöse aus den Grünen Anleihen werden für Projekte wie zum Beispiel: „Erneuerbare Energien, grüne Gebäude sowie nachhaltiger Transport und Verkehr“ (S.7) verwendet.

Derzeit wenden viele Emittenten den am Markt etablierten Green Bond Standard an, welcher an die zu (re-)finanzierenden Projekte angepasst ist. Die bekanntesten Standards sind die „Green Bond Principles“ (GBP) sowie der „Climate Bonds Standard“ der auf Basis der GBP entwickelt wurde. Obwohl die genannten Standards weitverbreitet sind, besteht dennoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung.

Um den vorher genannten Problemen entgegenzuwirken, hat die Technische Experten Gruppe der EU-Kommission (TEG), basierend auf ihren Empfehlungen aus dem ersten Bericht von Juni 2019, einen Anwendungsleitfaden für den EU Green Bond Standard im März 2020 veröffentlicht. In dem Knowledge Papier wird der TEG-Anwendungsleitfaden detailliert erläutert (S. 7). Damit Investoren Greenwashing-Gefahren nicht ausgesetzt sind, ist eine unabhängige externe Prüfung ein wichtiger Schritt um das Vertrauen in den grünen Anleihen Markt zu stärken. Auch die Green Bond Standards empfehlen den Emittenten ihre Rahmenwerke durch externe Prüfungen zu verifizieren. Trotzdem sind so genannte Second Party Opinions (SPO), die von Beratungs- und ESG-Ratingagenturen angeboten werden, die meistverbreitete Art von Green Bonds Validierungen innerhalb der EU. Jedoch sieht der Entwurf des EU GBS der TEG eine verpflichtende externe Verifizierung durch externe Prüfer (Verifier) sowohl während der Pre-als auch den Post-Issuance Leistungen vor.

Das Knowledge Papier diskutiert zudem die sogenannten sozialen und nachhaltigen Anleihen (Social and Sustainability Bonds) sowie Sustainability-Linked Bonds.

  • Social Bonds sind Anleihen deren Emissionserlös ausschließlich zur (Re-)finanzierung sozialer Projekte verwendet werden.
  • Erlöse, die sowohl in grünen als auch in sozialen Projekten fließen werden Sustainability Bonds genannt.
  • Bei Sustainability-Linked Bonds ist die Mittelverwendung aus der Emissionserlös nicht projektgebunden. Die finanziellen und strukturellen Merkmale des Bonds sind davon abhängig, ob die Emittenten ihre vordefinierten Nachhaltigkeitsziele erreichen.


Um die Emittenten zu Transparenz und Sicherheit der emittierten Anleihen anzuhalten, hat die Capital Markets Association (ICMA) freiwillige Prozessleitlinien für die Emission von soziale und nachhaltige Anleihen herausgegeben. Des Weiteren hat die ICMA die Sustainability-Linked Bond Principles (SLBP) veröffentlicht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer wünscht eine Erweiterung der EU-Taxonomie um soziale Ziele sowie die Definition der entsprechenden technischen Bewertungskriterien.

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Tobias Grollmann

Spezialistenteams Banken
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance