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Hinweise der BaFin zur Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung

  • 13.07.2021
  • von Ulrich Braun
  • Grundsatzblog

Mit Schreiben an das IDW vom 30.06.2021 hat die BaFin wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung der neuen Anforderungen mitgeteilt.

Die Offenlegungs-Verordnung und die Taxonomie-Verordnung regeln neue nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Die BaFin hat in diesem Zusammenhang mit einem Schreiben vom 30.6.2021 an das IDW die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Prüfung der neuen Anforderungen formuliert. Im folgenden finden Sie die zentralen Anforderungen kurz zusammengefasst:

  • Die Aufsichts- bzw. Prüfungsintensität hänge von der Einschätzung zum Risikopotential zum Green Washing ab
  • Grundsätzlich seien für Art. 3, 5, 6, 10, 12 und 13 der OffenlegungsVO die Vollständigkeit und Plausibilität der Information mit Feststellungen zu belegen (wietergehend bei auftertenden Wiedersprüchen oder aus sonstigen Gründen).
  • Die Prüfungsintensität solle bei allen Finnazmarktteilnehmern und Finanzberatern einheitlich sein.
  • Der Prüfer könne vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen der BaFin nach pflichtgemäßen Ermessen Schwerpunkte bilden und das Prüfungsvorgehen ensptrechend ausrichten.
  • Kein Prüfungsziel solle die Richtigkeit und Vollständigkeit von ESG-Angaben von realwirtschaftlichen Unternehmen zu deren Portfolien und Produkten sein

Zur Umsetzung der Prüfung entwickelt das IDW derzeit eine Prüfungsverlautbarung zu diesem Thema. Dabei werden die zuständigen Fachgremien des IDW die durch die BaFin formulierten Eckpunkte berücksichtigen.Die Veröffentlichung dieser Prüfungsverlautbarung steht derzeit noch aus.

Sollten Sie derzeit den Bedarf sehen die Umsetzung der OffenlegungsVO in Ihrem Haus aus rechtlicher Sicht prüfen lassen zu wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Zur Umsetzung der Prüfung entwickelt das IDW derzeit eine Prüfungsverlautbarung zu diesem Thema. Dabei werden die zuständigen Fachgremien des IDW die durch die BaFin formulierten Eckpunkte berücksichtigen.Die Veröffentlichung dieser Prüfungsverlautbarung steht derzeit noch aus.

Quelle:
https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/hinweise-der-bafin-zur-offenlegungs--und-taxonomie-verordnung/130824

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Anette Neitzert

Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht
Bereich Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilung Grundsatzfragen Bankaufsichtsrecht

Daniel Krüger Profil bild
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daniel Krüger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht